CED > Beruf
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1. Das Wichtigste in Kürze
CED-Patienten sollten bei der Arbeitsplatzwahl darauf achten, dass eine Toilette gut erreichbar und spontan aufsuchbar ist. Ungeeignet sind in der Regel körperliche Arbeiten oder solche, bei denen eine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich ist. Im Falle einer Berufsunfähigkeit durch CED gibt es verschiedene sozialrechtliche Möglichkeiten.
2. Geeignete und ungeeignete Arbeitsplätze
Bei der Berufswahl von Jugendlichen mit chronisch-entzündlicher Darmerkrankung (CED) sowie bei Erwachsenen, die aufgrund eine CED nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, muss berücksichtigt werden, dass im akuten Schub keine schwere körperliche Arbeit möglich ist, eine Schreibtischtätigkeit aber schon.
Es sollten Arbeitsplätze in Betracht gezogen werden, von denen aus eine Toilette gut erreichbar ist. Ungeeignet sind z.B.: Kranführer, Briefträger oder Fernfahrer.
Die täglichen Arbeitsabläufe sollten ein plötzliches Aufsuchen der Toilette zulassen. Ungeeignet sind z.B. Fließbandarbeit, Lehrtätigkeit, Verkäuferin an der Kasse, Chirurg.
3. Beratung
Die Reha-Abteilung bei der Agentur für Arbeit ist für Beratung bezüglich des richtigen Arbeitsplatzes zuständig. Bei Bedarf sorgt hier eine kurze Beschreibung der Krankheit (eventuell auch in Form eines Arztbriefes) für Verständnis.
3.1. Beamtenlaufbahn
Nach dem Eignungsprinzip für Beamte muss der zukünftige Beamte körperlich und geistig soweit gesund sein, dass eine vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht zu erwarten ist.
Je nach Einschätzung des begutachtenden Amtsarztes könnte eine Verbeamtung für Patienten mit Morbus Crohn abgelehnt werden, falls sich schon in jungen Jahren ein schwerer Krankheitsverlauf abzeichnet.
Für Colitis-ulcerosa-Patienten ist der Beamtenstatus leichter zu erreichen. Bei schweren Krankheitsverläufen kann hier durch eine Operation der Gesundheitszustand des Erkrankten soweit gebessert werden, dass eine vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht zu erwarten ist.
4. Besondere Hilfen im Beruf
Wenn die CED so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei CED relevant werden können:
- Kündigungsschutz für schwer behinderte Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für schwer behinderte Arbeitnehmer
- Gleichstellung behindert/schwer behindert, um einen Arbeitplatz zur erlangen oder zu erhalten
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Arbeitstherapie und Belastungserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Berufsfindung und Arbeitserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
- Übergangsgeld während Reha- und beruflichen Förder-Maßnahmen
- Ausbildungsgeld für Behinderte
- Integrationsfachdienst
- Kraftfahrzeughilfe
5. Allgemeine Links zu Arbeitsunfähigkeit
Aktue Schübe von CED ziehen in der Regel eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:
- Arbeitsunfähigkeit
- Entgeltfortzahlung
- Krankengeld
- Stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
6. Rente bei schwerer Erkrankung
Wenn Patienten aufgrund einer schweren CED nicht mehr erwerbstätig sein können, kommen zwei Rentenarten in Frage.
7. Verwandte Links
Chronisch-entzündliche Darmerkrankung CED
CED > Medizinische Rehabilitation
Letzte Aktualisierung am 19.05.2009 Redakteur/in: Anja Wilckens
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