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CED > Mobilität

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Aufgrund von Durchfall oder Gelenkschmerzen können Patienten mit Chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED) in ihrer Mobilität eingeschränkt sein. In vielen Bundesländern können sie Parkerleichterungen beantragen. Außerdem unterstützen Hilfsmittel die Mobilität.

 

2. Parkerleichterungenzum Inhaltsverzeichnis

Die Möglichkeit, schnell eine Toilette aufsuchen zu können, ist für Patienten eine der wichtigsten Voraussetzungen, um das Haus verlassen zu können, Besorgungen zu erledigen oder am öffentlichen Leben teilzunehmen. Aus diesem Grund haben fast alle Bundesländer (Brandenburg, Berlin, NRW, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Hessen, Schleswig-Holstein) für Menschen mit CED eine Ausnahmeregelung zur Parkerleichterung geschaffen.

 

Voraussetzung, die Parkerleichterungen wahrnehmen zu können:

  • Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem hierfür festgestelltem Grad der Behinderung von wenigstens 60 %
    oder
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und künstlicher Harnleiter) und einem hierfür festgestelltem Grad der Behinderung von 70 %.

 

Details zum Grad der Behinderung unter CED > Schwerbehinderung.

Details zu den Sonderparkmöglichkeiten und Vergünstigungen finden Sie unter Parkerleichterungen und Parkerleichterungen > Regionale Besonderheiten.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt in manchen Ländern auch dazu, auf den mit Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Parkplätzen zu parken.

 

Der Ausweis für Parkerleichterung kann persönlich oder schriftlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden. Notwendig zur Beantragung sind der Schwerbehindertenausweis und der letzte Bescheid des Versorgungsamtes.

 

3. Hilfsmittelzum Inhaltsverzeichnis

Manche Patienten sind aufgrund ihres ständigen Durchfalls z.B. bei Gängen außer Haus auf Inkontinenzartikel angewiesen, da sie nicht rechtzeitig eine Toilette erreichen könnten. In solchen Fällen können Windeln oder Einlagen vom Arzt zu Lasten der Krankenkasse auf Rezept verordnet werden.

Details zu Kosten und Zuzahlungen siehe Hilfsmittel.

 

Patienten, die aufgrund ihrer therapieresistenten CED einen künstlichen Darmausgang haben, sind auf Stomaversorgungsmittel angewiesen.

Details siehe Hilfsmittel für Stomapatienten.

 

4. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Autofahren bei Schmerzmitteleinnahme

Kraftfahrzeughilfe

Chronisch-entzündliche Darmerkrankung CED

CED > Schwerbehinderung

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Stoma

Hilfsmittel für Stomapatienten

Gehhilfe

Kostenübernahme von Hilfsmitteln

Reisen mit Stoma

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Letzte Aktualisierung am 13.10.2008   Redakteur/in: Anja Wilckens

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