Demenz > Medizinische Reha

1. Das Wichtigste in Kürze

Bei der medizinischen Rehabilitation von Menschen mit Demenz geht es, besonders im frühen und mittleren Stadium, um zwei Bereiche: Die Alltagskompetenzen Betroffener zu erhalten und die Betreuenden zu informieren. Ziel ist, die Pflege, so lange es geht, im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Zuständig ist meist die Krankenkasse, doch die Antragstellung ist schwierig und muss gut begründet werden. Die Reha sollte in einer auf Demenz spezialisierten Einrichtung stattfinden.

2. Zuständigkeit und Reha-Leistungen

Grundsätzlich gilt: Vorsorge/Rehabilitation kommt vor Pflege.

Die medizinische Rehabilitation ist ein großer und komplexer Bereich, für den nahezu alle Versicherungsträger zuständig sein können. Allerdings kommt bei Menschen mit Demenz meist nur die Krankenkasse als Kostenträger in Frage, weil die Betroffenen in der Regel nicht mehr im Berufsleben stehen.

Nachfolgend Links auf allgemeine Informationen zur medizinischen Rehabilitation:

3. Kostenübernahme

Für Menschen mit Demenz werden in der Regel nur stationäre Vorsorge- und Reha-Maßnahmen oder geriatrische Rehabilitationen genehmigt. Da es bei primären Demenzerkrankungen keine Heilungschancen gibt, ist es für Versicherte oft schwer, eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erreichen. Dennoch sollten die Angehörigen gemeinsam mit dem behandelnden Arzt eine Reha beantragen. Wichtig ist eine ausführliche Begründung, warum die medizinische Reha auch bei Demenz notwendig und erfolgversprechend ist. Zudem sollte bereits im Antrag auf eine spezialisierte Einrichtung für Demenzerkrankungen verwiesen werden.

4. Spezielle Reha-Einrichtungen

Für Demenzerkrankungen gibt es spezielle Einrichtungen, die in der Regel an neurologische Reha-Kliniken angeschlossen sind. Diese nennen sich z.B. "Alzheimer Therapie Zentrum". Dort werden Menschen mit Demenz, bei medizinischer Notwendigkeit auch eine Begleitperson aufgenommen. Die Krankenkasse ist Kostenträger der stationären Reha-Maßnahme.

Das Reha-Angebot teilt sich auf in

  • einen Betreuungs- und Beschäftigungsteil für Menschen mit Demenz in Verbindung mit medikamentöser und nicht-medikamentöser Therapie und
  • einen Informationsteil für Angehörige. Inhalt der Angehörigenbetreuung sind Austausch mit anderen Betroffenen, Informationen über die Krankheit und deren Auswirkungen, Entlastungsmöglichkeiten sowie der Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen wie Aggressionen.

Diese Maßnahmen sind auf die Krankheitsfolgen (z.B. Beeinträchtigung der Tagesstruktur) einer Demenz ausgerichtet.

In vielen Fällen kommen Menschen mit Demenz aufgrund einer anderen Erkrankung (z.B. Schlaganfall, Oberschenkelhalsbruch) nach einem Krankenhausaufenthalt in eine Reha-Maßnahme. Die Rehabilitation bei einer Demenz als Nebendiagnose findet häufig in der Geriatrie statt:

  • als teil- oder vollstationäre Frührehabilitation in Krankenhäusern oder
  • durch ambulante, ambulant-mobile oder stationäre Maßnahmen in Reha-Einrichtungen.

Ziel jeder Reha-Maßnahme ist, die Lebensqualität und die Teilhabe am sozialen Leben von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen zu stärken.

5. Praxistipp

Es gibt derzeit noch kein flächendeckendes Angebot von Reha-Einrichtungen mit demenzspezifischen Rehabilitationskonzepten im Bundesgebiet. Adressen vermittelt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft unter www.deutsche-alzheimer.de.
Dort finden Sie auch das Infoblatt 23 "Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz": www.deutsche-alzheimer.de > Publikationen > Informationsblätter > Infoblatt 23 "Vorsorge - und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz".

6. Verwandte Links

Ratgeber Demenz

Geriatrische Rehabilitation

Demenz > Entlastung Angehöriger

Begleitperson

Demenz

Demenz > Symptome Verlauf Diagnose

Demenz > Behandlung

Demenz > Krankenhausaufenthalt

Demenz > Pflege stationär

Demenz > Pflege zu Hause

Demenz > Wohnen

Letzte Bearbeitung: 13.03.2024

{}Demenz > Medizinische Reha{/}{}Demenz{/}{}Alzheimer{/}