Demenz > Rehabilitation
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1. Das Wichtigste in Kürze
Bei der Rehabilitation von Demenzpatienten geht es um zwei Bereiche: Die Alltagskompetenzen der Patienten zu erhalten und die Betreuenden zu informieren. Ziel ist, die Pflege in den eigenen vier Wänden möglichst lange zu ermöglichen. Zuständig ist meist die Krankenkasse, doch die Antragstellung ist schwierig und es sollten nur spezialisierte Einrichtungen aufgesucht werden.
2. Zuständigkeit und Rehaleistungen
Grundsätzlich gilt: Vorsorge/Rehabilitation kommt vor Pflege.
Die verschiedenen Arten der Rehabilitation sind ein großer und komplexer Bereich, für den alle Versicherungsträger zuständig sein können. Allerdings kommen bei demenzkranken Menschen, die meist nicht mehr im Berufsleben stehen, als Kostenträger für die medizinische Rehabilitation nur die Krankenkassen in Frage.
Nachfolgend Links auf allgemeine Informationen zur medizinischen Rehabilitation:
- Allgemeines zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation
inklusive Informationen zur ambulanten und zur stationären medizinische Rehabilitation (Kur) - Geriatrische Rehabilitation
- Begleitperson bei stationärer Rehabilitation
3. Kostenübernahme schwierig
Demenzkranke Patienten sind meist ältere Menschen, bei denen die Ziele der Rehabilitation wie "Wiederherstellung der Gesundheit und Erwerbsfähigkeit" nicht erfüllt werden können.
Für Demenzkranke werden in der Regel nur stationäre Vorsorge- und Rehamaßnahmen oder geriatrische Rehabilitationen genehmigt. Da es bei Demenzerkrankungen wie Alzheimer keine Heilungschancen gibt, ist es für Versicherte sehr schwer, eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erreichen. Dennoch sollten die Angehörigen gemeinsam mit dem behandelnden Arzt eine Reha beantragen.
Ziel der Reha ist häufig, die Pflege in den eigenen vier Wänden noch lange zu ermöglichen und einen Umzug in ein Pflegeheim zu vermeiden.
4. Spezielle Reha-Einrichtungen
Für Demenzpatienten gibt es spezielle Einrichtungen, die in der Regel an neurologische Reha-Kliniken angeschlossen sind. Diese nennen sich beispielsweise "Alzheimer Therapie Zentrum". Dort werden der Patient und sein pflegender Angehöriger aufgenommen. Die Krankenkasse ist Kostenträger der stationären Rehamaßnahme, der Angehörige ist als Begleitperson mit dabei.
Das Reha-Angebot teilt sich auf in
- einen Betreuungs- und Beschäftigungsteil für den Demenzpatienten und
- einen Informationsteil für den Angehörigen. Inhalt der Angehörigenbetreuung sind Informationen über die Krankheit und deren Auswirkungen, Entlastungsmöglichkeiten sowie der Umgang mit problematischen Verhaltensweisen wie Aggressionen.
Ziel der Rehamaßnahme ist, den Demenzpatienten möglichst lange in häuslicher Umgebung pflegen zu können.
Es gibt derzeit noch kein flächendeckendes Angebot solcher Reha-Einrichtungen im Bundesgebiet. Adressen vermittelt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Friedrichstr. 236, 10969 Berlin. Telefon 030 25937950, E-Mail info@deutsche-alzheimer.de,
www.deutsche-alzheimer.de/.
Adressen von Reha-Kliniken recherchieren:
- "Handbuch Reha- und Vorsorgeeinrichtungen" mit 1.500 Reha-Kliniken. Erscheint jährlich und liegt bei Ärzten und Beratungsstellen aus.
www.rehakliniken.de (= Inhalte Handbuch Reha- und Vorsorgeeinrichtungen).
www.kurklinikverzeichnis.de.
5. Verwandte Links
Demenz > Krankenhausaufenthalt
Letzte Aktualisierung am 15.11.2011 Redakteur/in: Gabriele Bayer
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