Demenz > Wohnen

1. Das Wichtigste in Kürze

In der Wohnung von Menschen mit Demenz sollte möglichst wenig verändert werden. Sie sollte dem ggf. gesteigerten Bewegungsdrang angepasst sein und weder gefährliche noch angsterregende Elemente enthalten. Es gibt zunehmend Beratungs- und Betreuungsangebote sowie betreute Wohngruppen für Menschen mit Demenz.

2. Keine Veränderungen

Das häusliche Umfeld sollte so weit wie möglich unverändert bleiben.

  • Orientierung: Die eigene Wohnung dient als Gedächtnisstütze und Orientierungspunkt. Veränderungen oder Umstellen von Möbeln verstärken die Orientierungslosigkeit.
  • Einrichtung: Die Einrichtung sollte einfach und übersichtlich sein, mit festen Plätzen für Gegenstände.
  • Umzug: Beim Umzug in eine Wohngemeinschaft (siehe unten) oder ein Pflegeheim sollten möglichst viele persönliche Dinge und vertraute Möbel mitgenommen werden.

3. Wahrnehmungsstörungen

Es ist wichtig, potenzielle Gefahrenquellen zu erkennen und zu minimieren.

  • Gefahrenquellen: Schwellen, Stufen, Glastüren und Fenster können übersehen werden. Gemusterte Tapeten, Stoffe, Teppiche oder Bodenbeläge können verwirren oder Angst auslösen.
  • Spiegel: Spiegelnde, dunkle Bodenbeläge werden als Löcher wahrgenommen. Spiegel können im fortgeschrittenen Stadium erschrecken.
  • Licht: Licht darf weder blenden noch Schatten werfen.

Es gilt, die Angstauslöser von Demenzerkrankten jeweils individuell herauszufinden und zu reduzieren. Klare Einrichtung, gut ausgeleuchtete Räume und das Abhängen von Spiegeln können helfen.

4. Orientierung schaffen

Bestimmte Maßnahmen können helfen, die Orientierung zu verbessern.

  • Zeitliche Orientierung: Kalender mit großen Zahlen, ausgeschriebenem Monat und Jahr sowie Symbole für die Jahreszeit können helfen. Große Uhren unterstützen ebenfalls.
  • Räumliche Orientierung: Gute Beleuchtung, Symbole auf Türen oder Schränken und farbliche Abhebung von wichtigen Raumelementen wie Lichtschaltern fördern die Orientierung.

5. Gefahren ausschalten

Mögliche Gefahren sollten geprüft und beseitigt werden.

  • Stolperfallen: Entfernen von Teppichen, Stromkabeln und Schwellen sowie für ausreichend Beleuchtung sorgen.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Werkzeuge und gefährliche Gegenstände entfernen, Reinigungsmittel und giftige Substanzen sicher verwahren.

6. Technische Hilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung

Technische Hilfsmittel können den Alltag sicherer machen, z.B. Abschaltautomatik, Herdüberwachung, Weglaufmelder, Systeme zur Personenortung, Türalarmmelder, Wasserstandsmelder, Überlaufschutz, bewegungsgesteuerte Lichtschalter, Großtastentelefon mit Bildern, Zeitschaltuhren, Rauchmelder.
Zum Teil übernehmen die Krankenkassen oder die Pflegekassen die Kosten für diese Hilfsmittel.

Detaillierte Informationen bietet die Deutsche Alzheimer Gesellschaft unter www.deutsche-alzheimer.de > Mit Demenz leben > Technische Hilfen.

Wohnumfeldverbesserung ist eine Fördermöglichkeit der Pflegekasse für Menschen mit einem Pflegegrad. Die Kasse kann Umbauten und Ergänzungen in der Wohnung bezuschussen, die die Pflege erleichtern und eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Damit lässt sich ggf. die Aufnahme in ein Pflegeheim verhindern oder hinauszögern.

Details zur Zuschusshöhe und den Voraussetzungen unter Wohnumfeldverbesserung.

6.1. Praxistipps

  • Der Verein Barrierefrei Leben e.V. bietet unter www.barrierefrei-leben.de Beratung zur Wohnraumanpassung, zu barrierefreiem Bauen und Hilfsmitteln.
  • Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein gibt mit dem Projekt "Musterwohnung nicht nur für Menschen mit Demenz" unter www.demenz-musterwohnung.de praktische Informationen, wie das Zuhause sicher gestaltet werden kann. Die Wohnung kann vor Ort oder online besichtigt werden.

7. Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz

Wohngemeinschaften mit oder ohne ambulanter Betreuung sind eine alternative Wohnform für Menschen mit Demenz.

Dabei teilen sich mehrere Personen eine Wohnung und jede Person bewohnt ein Zimmer mit eigenen Möbeln. Wohnzimmer und Bäder werden gemeinschaftlich genutzt. Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes sind rund um die Uhr vor Ort. Dadurch ist für die Menschen möglich, auch bei weit fortgeschrittener Demenz und großer Pflegebedürftigkeit in der Wohngruppe zu verbleiben.

Die Wohngemeinschaften bieten ganzheitliche Betreuungskonzepte, die speziell auf demenzkranke Menschen ausgerichtet sind. Diese Konzepte fördern ihre Selbstständigkeit und Selbstbestimmung im Alltag. Zudem werden Angehörige nach Möglichkeit eingebunden und beteiligen sich am Alltagsleben in der Wohngemeinschaft.

In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft werden Mietvertrag und Pflegevereinbarung getrennt und unabhängig voneinander abgeschlossen. Menschen mit Demenz sind Mieter mit normalem Mietrecht und werden von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Das ermöglicht eine große Selbstbestimmung.

7.1. Finanzielle Unterstützung der Pflegekasse

Die Pflegekasse unterstützt ambulant betreute Wohngemeinschaften auf 2 Wegen:

  • Die Pflegekasse zahlt Pflegebedürftigen in ambulant betreuten Wohngruppen einen monatlichen Zuschuss von 224 € (§ 38a SGB XI). Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    • Die pflegebedürftige Person und mindestens 2 und höchstens 11 weitere Pflegebedürftige leben in der ambulant betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung mit häuslicher pflegerischer Versorgung zusammen.
    • Die pflegebedürftigen Personen erhalten Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung sowie den Entlastungsbetrag.
    • In der Wohngruppe ist eine Pflegekraft tätig, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet.
    • Zweck der Wohngruppe ist die gemeinschaftlich organisierte pflegerische Versorgung.

    Der Zuschlag dient vor allem der Finanzierung einer für die Wohngruppe zuständigen Pflegekraft. Die freie Wählbarkeit der Pflege- und Betreuungsleistungen darf rechtlich oder tatsächlich nicht eingeschränkt sein.

  • Die Pflegekasse unterstützt die Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppen einmalig mit bis zu 2.613 € pro Pflegebedürftigem ab Pflegegrad 2. Eine Wohngruppe erhält insgesamt maximal 10.452 €. Bei mehr als 4 Pflegebedürftigen leisten die jeweiligen Pflegekassen anteilig.

    Darüber hinaus können Gelder für Wohnraumanpassungen beantragt werden.

7.2. Praxistipps

8. Dementia Care Management (DCM)

Das Dementia Care Management (DCM) ist ein Konzept, das entwickelt wurde, um die Betreuung von Menschen mit Demenz zu Hause besser zu organisieren. Dabei helfen sog. Demenzlotsen mit persönlicher Betreuung, Organisation medizinischer Versorgung und Unterstützung im Alltag. Ziel ist, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und die Belastung ihrer pflegenden Angehörigen zu verringern.

DMC gibt es bisher nur in einigen Modellregionen, wie z.B. das DelpHi-MV-Projekt in Mecklenburg-Vorpommern und RoutineDeCM in der Gesundheitsregion Siegerland.

Im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie soll dieser Versorgungsansatz zukünftig weiter ausgebaut werden, weil er als kostengünstig gilt und gut in bestehende Strukturen integriert werden kann.

9. Wer hilft weiter?

Wohnberatungsstellen für Betroffene und Angehörige finden Sie unter Wohnberatung.

10. Verwandte Links

Ratgeber Demenz

Wohngeld

Betreutes Wohnen für Senioren

Wohnen im Alter

Demenz

Demenz > Entlastung Angehöriger

Demenz > Freiheitsentziehende Maßnahmen

Demenz > Pflege stationär

Vollstationäre Pflege im Pflegeheim

Demenz > Pflege zu Hause

Pflegehilfsmittel, z.B. Hausnotrufsysteme

Wohnumfeldverbesserung (Wohnungsumbau)

Letzte Bearbeitung: 16.05.2025

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