Demenz > Wohnen

1. Das Wichtigste in Kürze

In der Wohnung von Demenzerkrankten sollte möglichst wenig verändert werden. Sie sollte ggf. dem gesteigerten Bewegungsdrang bei Demenz angepasst sein und weder gefährliche noch angsterregende Elemente enthalten. Zunehmend gibt es Beratungs- und Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz und betreute Wohngruppen.

2. Keine Veränderungen

Demenziell erkrankte Menschen sind in ihrer Alltagskompetenz mehr und mehr eingeschränkt und die fortschreitende Demenz geht oft mit einer räumlichen Orientierungslosigkeit einher. Die eigene Wohnung dient als Gedächtnisstütze und als Orientierungspunkt. Deshalb ist es sinnvoll, das häusliche Umfeld Betroffener so weit wie möglich zu belassen. Veränderungen innerhalb der Wohnung oder Umstellen von Möbeln verstärken die Orientierungslosigkeit. Die Einrichtung sollte einfach und übersichtlich sein und Gegenstände sollten alle einen festen Platz haben.

Beim Umzug in eine Wohngemeinschaft oder ein Pflegeheim sollten möglichst viele persönliche Dinge, vertraute Einrichtungsgegenstände und Möbel mitgenommen werden.

3. Wahrnehmungsstörungen

Schwellen, Stufen, Glastüren und Fenster können übersehen werden und damit eine Gefahrenquelle darstellen. Gemusterte Tapeten, Stoffe, Teppiche oder Bodenbeläge können verwirren oder Angst auslösen. Spiegelnde, dunkle Bodenbeläge werden als Löcher oder Hindernisse wahrgenommen und können Menschen mit Demenz unnötig verunsichern. Spiegel können bei Demenz im fortgeschrittenen Stadium erschrecken, wenn Betroffene sich selbst nicht mehr erkennen. Licht darf weder blenden noch Schatten werfen.

Es gilt, die Angstauslöser von Demenzerkrankten jeweils individuell herauszufinden und zu reduzieren. Klare Einrichtung, gut ausgeleuchtete Räume und das Abhängen von Spiegeln können helfen.

4. Orientierung schaffen

Da die zeitliche Orientierung bei Menschen mit Demenz häufig gestört ist, kann es hilfreich sein, in der Wohnung einen Kalender mit großen Zahlen, ausgeschriebenem Monat und Jahr sowie Symbolen für die jeweilige Jahreszeit aufzuhängen. Große Uhren können die zeitliche Orientierung ebenfalls unterstützen. Auch eine der Jahreszeit angepasste Dekoration kann Orientierung bieten.

Die räumliche Orientierung kann durch eine gute Beleuchtung, Symbole auf Türen oder Schränken sowie eine farbliche Abhebung von wichtigen Raumelementen wie Lichtschaltern gefördert werden. Überflüssige Gegenstände sollten entfernt werden.

5. Gefahren ausschalten

Es ist sinnvoll, die räumlichen Gefahren auszuschalten, z.B. Stolperfallen (Teppiche, Stromkabel, Schwellen) zu entfernen und für ausreichende Beleuchtung zu sorgen.

Werkzeuge oder Gegenstände, von denen eine Verletzungsgefahr ausgeht, sollten aus der Wohnung entfernt werden. Reinigungsmittel oder giftige Substanzen könnten verwechselt und getrunken werden, sie sollten daher sicher verwahrt werden.

6. Technische Hilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung

Technische Hilfsmittel können den Alltag sicherer machen, z.B. Abschaltautomatik, Herdüberwachung, Weglaufmelder, Systeme zur Personenortung, Türalarmmelder, Wasserstandsmelder, Überlaufschutz, bewegungsgesteuerte Lichtschalter, Großtastentelefon mit Bildern, Zeitschaltuhren, Rauchmelder. Zum Teil übernehmen die Krankenkassen oder die Pflegekassen die Kosten.

Detaillierte Informationen bietet die Deutsche Alzheimer Gesellschaft unter www.deutsche-alzheimer.de > Mit Demenz leben > Technische Hilfen.

Wohnumfeldverbesserung ist eine Fördermöglichkeit der Pflegekasse für Menschen mit einem Pflegegrad. Die Kasse kann unter bestimmten Voraussetzungen Umbauten und Ergänzungen in der Wohnung bezuschussen, die die Pflege erleichtern, eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen oder die Aufnahme in ein Heim verhindern oder hinauszögern.

Details zur Zuschusshöhe und den Voraussetzungen unter Wohnumfeldverbesserung.

6.1. Praxistipps

  • Der Verein Barrierefrei Leben e.V. bietet unter www.barrierefrei-leben.de Beratung zur Wohnraumanpassung, zu barrierefreiem Bauen und Hilfsmitteln.
  • Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein gibt mit dem Projekt "Musterwohnung nicht nur für Menschen mit Demenz" unter www.demenz-musterwohnung.de praktische Informationen, wie das Zuhause sicher gestaltet werden kann. Die Wohnung kann vor Ort oder online besichtigt werden.

7. Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz

Es gibt immer mehr alternative Wohnformen für Menschen mit Demenz. Besonders ambulant betreute Wohngemeinschaften sind für demenzkranke Menschen eine Alternative zum Wohnen zu Hause.

In einer Wohngemeinschaft teilen sich etwa 6 bis 12 Demenzkranke eine Wohnung. Dabei haben alle je ein eigenes Zimmer mit eigenen Möbeln. Küche, Wohnzimmer und Bäder werden gemeinschaftlich genutzt. Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes sind rund um die Uhr vor Ort. Dadurch können die Bewohner auch bei weit fortgeschrittener Demenz und großer Pflegebedürftigkeit in der Wohngruppe verbleiben.

Die Wohngemeinschaften haben ganzheitliche Betreuungskonzepte, die den demenzkranken Menschen in den Mittelpunkt stellen und ihm weitestgehende Selbstständigkeit und Selbstbestimmung ermöglichen. Zudem werden Angehörige nach Möglichkeit in den Alltag der Betroffenen mit eingebunden und beteiligen sich an der Organisation und Gestaltung des Alltagslebens in der Wohngemeinschaft.

In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft werden Mietvertrag und Pflegevereinbarung getrennt und unabhängig voneinander abgeschlossen. Demenzkranke sind Mieter mit normalem Mietrecht und werden von den Pflegekräften eines beauftragten ambulanten Pflegedienstes versorgt. Das ermöglicht eine große Selbstbestimmung.

7.1. Finanzielle Unterstützung der Pflegekasse

Die Pflegekasse unterstützt ambulant betreute Wohngemeinschaften auf 2 Wegen:

  • Die Pflegekasse zahlt Pflegebedürftigen in ambulant betreuten Wohngruppen einen monatlichen Zuschuss von 214 € (§ 38a SGB XI). Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    • Mindestens 2 und höchstens 11 weitere Pflegebedürftige leben in der ambulant betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung mit häuslicher pflegerischer Versorgung zusammen.
    • Sie erhalten Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung sowie den Entlastungsbetrag.
    • In der Wohngruppe ist eine Pflegekraft tätig, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet.
    • Zweck der Wohngruppe ist die gemeinschaftlich organisierte pflegerische Versorgung.

    Der Zuschlag dient vor allem der Finanzierung einer für die Wohngruppe zuständigen Pflegekraft. Die freie Wählbarkeit der Pflege- und Betreuungsleistungen darf rechtlich oder tatsächlich nicht eingeschränkt sein.

  • Die Pflegekasse unterstützt die Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppen einmalig mit bis zu 2.500 € pro Pflegebedürftigem ab Pflegegrad 2. Eine Wohngruppe erhält insgesamt maximal 10.000 €. Bei mehr als 4 Pflegebedürftigen leisten die jeweiligen Pflegekassen anteilig.

    Darüber hinaus können Gelder für Wohnraumanpassungen beantragt werden.

7.2. Praxistipps

8. Wer hilft weiter?

Wohnberatungsstellen für Betroffene und Angehörige finden Sie unter Wohnberatung.

9. Verwandte Links

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Vollstationäre Pflege im Pflegeheim

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Pflegehilfsmittel, z.B. Hausnotrufsysteme

Wohnumfeldverbesserung (Wohnungsumbau)

Letzte Bearbeitung: 11.03.2024

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