Depressionen > Autofahren
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1. Das Wichtigste in Kürze
Bei der Einnahme bestimmter Medikamente kann die Fahrtüchtigkeit von Patienten mit Depressionen eingeschränkt sein.
2. Grundsätzliches
Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn er selbst Vorsorge getroffen hat, dass er andere nicht gefährdet (§ 2 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung). Ist ein Patient fahruntauglich und steuert dennoch ein Kraftfahrzeug, macht er sich strafbar und muss für mögliche Schäden selbst aufkommen. Bei einem Unfall muss er mit strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Weitere Informationen zum Führerscheinerstantrag, zum Fahren nach schweren Krankheitsphasen und zu Zweifeln an der Fahrtauglichkeit unter Führerschein.
3. Autofahren bei schweren Depressionen
Bei sehr schweren Depressionen (1) oder bei mehreren sehr schweren depressiven Phasen mit kurzen Intervallen (2) darf kein Fahrzeug geführt werden.
(1) Nach Abklingen der relevanten Symptome einer sehr schweren Depression und wenn nicht mit einem Wiederauftreten gerechnet werden muss (gegebenenfalls unter medikamentöser Behandlung), darf wieder ein Fahrzeug geführt werden. Bei Symptomfreiheit ist auch Personenbeförderung, z.B. als Busfahrer, zulässig.
(2) Nach Abklingen der Phasen darf wieder ein Fahrzeug geführt werden, wenn die Krankheitsaktivität geringer ist und mit einer Verlaufsform in der vorangegangenen Schwere nicht mehr gerechnet werden muss. Personenbeförderung ist allerdings nicht mehr zulässig.
4. Dauerbehandlung mit Arzneimitteln
Bei nachgewiesenen Intoxikationen und anderen Wirkungen von Arzneimitteln, die die Leistungsfähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges beeinträchtigen, ist bis zu deren völligem Abklingen die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen aller Art nicht gegeben.
Der Patient muss grundsätzlich wissen, dass er für die Fahrtüchtigkeit selbst verantwortlich ist. Er muss sich kritisch beobachten, bevor er ein Fahrzeug steuert. Im Zweifel sollte er das Auto lieber stehen lassen. Gerade Psychopharmaka, die eine dämpfende Wirkung haben (z.B. Tranquilizer), können die Reaktionszeit verlängern und somit die Fahrtauglichkeit einschränken. Autofahrer, die Psychopharmaka einnehmen, sollten auf jedem Fall mit ihrem Arzt besprechen, ob sie mit den verordneten Medikamenten fahrtauglich sind. Auch die Beipackzettel der Medikamente enthalten gegebenenfalls entsprechende Hinweise.
5. Wer hilft weiter?
Bei Fragen helfen der behandelnde Arzt, die Führerscheinstelle, TÜV oder DEKRA sowie Stellen, die medizinisch-psychologische Untersuchungen durchführen. Zur persönlichen Beratung kann man sich auch an einen Verkehrspsychologen wenden. Adressen und Informationen finden sich beim Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen
www.bnv.de oder beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, Sektion Verkehrspsychologie,
www.bdp-verkehr.de.
6. Verwandte Links
Depressionen > Angehörige und Betroffene
Letzte Aktualisierung am 27.01.2011 Redakteur/in: Sabine Peter
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