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Diabetes > Autofahren

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Diabetiker können in der Regel Kraftfahrzeuge führen, doch insbesondere Über- oder Unterzuckerung können ein potenzielles Risiko im Straßenverkehr darstellen. Deshalb sollten Diabetiker, die mit Insulin behandelt werden, zur eigenen und zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer wichtige Grundsätze und Tipps beachten.

 

2. Grundsätzlicheszum Inhaltsverzeichnis

Grundsätzlich ist ein Arzt dazu verpflichtet, Patienten, die aufgrund ihrer Krankheit nicht Auto fahren können, darauf hinzuweisen. Insbesondere Hypoglykämien (Unterzuckerungen) und Hyperglykämien (Überzuckerungen) bilden im Straßenverkehr ein potenzielles Risiko.

 

Im Auto sollten immer folgende Dinge mitgeführt werden, deren Aufbewahrungsort wenn möglich auch der Beifahrer kennt:

  • schnell wirkende Kohlenhydrate wie Traubenzucker oder Würfelzucker
  • Blutzuckertestgerät
  • Diabetikerausweis
  • ausreichend Insulin und Spritzen

 

3. Vor einer Fahrtzum Inhaltsverzeichnis

Vor einer längeren Fahrt sollte der Blutzucker gemessen und notiert werden. Im Falle eines Unfalls ist dies aus juristischen Gründen wichtig. Dies ist die "Pflicht zur Vorsorge" nach § 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Bei Verdacht auf Hypoglykämie vor der Fahrt sollte diese nicht angetreten werden.

 

4. Während der Fahrtzum Inhaltsverzeichnis

Folgende Empfehlungen gelten generell:

  • Bei Verdacht auf Hypoglykämie während der Fahrt: schnellstmöglich anhalten, schnell wirksame Kohlenhydrate nehmen und warten, bis der Unterzucker vorbei ist.
  • Die gewohnte Tagesverteilung der Mahlzeiten und die gewohnte Insulindosis beibehalten.
  • Spätestens alle 2 Stunden Pause machen und Kohlenhydrate zu sich nehmen.
  • Lange Nachtfahrten vermeiden.

 

Nachfolgend detaillierte Informationen, was das in der Praxis bedeutet. Entnommen sind die Leitsätze zur Fahreignung bei Diabetes aus den "Begutachtungs-Leitlinien zu Kraftfahrereignung", herausgegeben von der Bundesanstalt für Straßenwesen. Darin werden folgende Gruppen von Diabetikern, entsprechend ihrer Behandlungsart und Kontrollbedürftigkeit, unterschieden:

 

4.1. Diabetiker nur mit Diät sowie mit Diät und Medikamenten

zur Besserung der Insulinresistenz und Resorptionsverzögerung von Nährstoffen:

Uneingeschränkte Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr.

 

4.2. Diabetiker mit Diät und oralen Antidiabetika

In der Regel uneingeschränkte Teilnahme am Straßenverkehr.

 

4.3. Diabetiker mit Diät und Insulin

Diese Patienten sind hypoglykämiegefährdet. Deshalb dürfen sie in der Regel keine Kraftfahrzeuge der Gruppe 2** führen, das betrifft z.B Lkw und Busse sowie die Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen.

 

Dagegen dürfen sie Kraftfahrzeuge der Gruppe 1* führen, z.B. Mopeds, Kraft- und Leichtkrafträder, Kraftfahrzeuge, Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen und Motorräder. Voraussetzung ist, dass sie Stoffwechselselbstkontrollen durchführen, auftretende Hypoglykämien und Hyperglykämien bemerken und erfolgreich behandeln können.

 

*Gruppe 1: Klassen A, A1, B, BE, M, L und T

**Gruppe 2: Klassen C, C1, C1E, D, D1, DE, D1E und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

 

Grundsätzlich sollten alle 6 Monate eine augenärztliche Untersuchung und regelmäßig ärztliche Kontrollen durchgeführt werden.

 

4.4. Diabetiker mit schweren Stoffwechselentgleisungen

mit Hypo- und Hyperglykämien dürfen nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

 

Wer erstmals oder neu eingestellt wird, darf so lange nicht am Straßenverkehr teilnehmen, bis die Einstellphase durch Erreichen einer ausgeglichenen Stoffwechsellage abgeschlossen ist.

 

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Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung

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Letzte Aktualisierung am 26.08.2008   Redakteur/in: Manfred Hägele

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