Diabetes > Schwerbehinderung
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1. Das Wichtigste in Kürze
Bei Diabetes kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt und das Merkzeichen G zuerkannt werden. Anerkannte Schwerbehinderte können Hilfen und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
2. Allgemeines
Unterstützung und Hilfen für behinderte Menschen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:
- Antrag auf Schwerbehindertenausweis
- Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
- Grad der Behinderung (GdB)
- Antrag auf Erhöhung des GdB
- Gleichstellung behindert/schwer behindert, um einen Arbeitplatz zur erlangen oder zu erhalten
3. Versorgungsmedizinische Grundsätze
Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS).
Die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" ersetzen seit 1.1.2009 die
"Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen
Entschädigungsrecht" und werden vom Bundesjustizministerium unter
www.gesetze-im-internet.de > Gesetze/Verordnungen > V > VersMedV > Anlage zu § 2 > Anlage als Download angeboten.
4. Anhaltswerte bei Diabetes
Der GdB/GdS bei Störungen des Stoffwechsels und der inneren Sekretion ist von den Auswirkungen dieser Störungen abhängig. In diesem Abschnitt nicht erwähnte angeborene Stoffwechselstörungen sind analog und unter Berücksichtigung ihrer vielfältigen Auswirkungen zu beurteilen.
Normabweichungen der Laborwerte bedingen für sich allein noch keinen GdB/GdS.
4.1. Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
|
GdB/GdS |
mit Diät allein (ohne blutzuckerregulierende Medikamente) |
0 |
mit Medikamenten eingestellt, die die Hypoglykämieneigung nicht erhöhen |
10 |
mit Medikamenten eingestellt, die die Hypoglykämieneigung erhöhen |
20 |
Unter Insulintherapie, auch in Kombination mit anderen blutzuckersenkenden Medikamenten, je nach Stabilität der Stoffwechsellage (stabil oder mäßig schwankend) |
30-40 |
Unter Insulintherapie instabile Stoffwechsellage einschließlich gelegentlicher schwerer Hypoglykämien | 50 |
4.2. Besonderheiten
Häufige, ausgeprägte Hypoglykämien sowie Organkomplikationen sind ihren Auswirkungen entsprechend zusätzlich zu bewerten.
Liegen mehrere Funktionsstörungen vor, so werden die einzelnen Werte nicht zusammengerechnet, sondern es werden die einzelnen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit betrachtet und daraus ein Gesamtgrad der Behinderung festgelegt, der der Behinderung insgesamt gerecht wird.
5. Merkzeichen G bei Diabetes
Wenn es sich um einen Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks handelt, dann gibt es im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G.
Von einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit wird ausgegangen, wenn die hypoglykämischen Schocks überwiegend am Tage auftreten.
6. Merkzeichen H bis zum 16./18. Lebensjahr
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, bei fortbestehender unausgeglichener Stoffwechsellage bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist bei Diabetes mellitus Hilflosigkeit anzunehmen und deshalb das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis einzutragen. Hintergrund ist die erforderliche ständige Überwachung wegen der Gefahr hypoglykämischer Schocks, der strengen Einhaltung der Diät und der Dosierung des Insulins sowie im Hinblick auf die notwendigen körperlichen Betätigungen.
Das Merkzeichen H gibt es auch dann, wenn kein Schwerbehindertenausweis vorliegt. Eltern können dann einen steuerlichen Pauschbetrag in Höhe von 3.700,- € geltend machen (Steuervorteile).
Diabetes kann zu einer bleibenden Behinderung eines Patienten führen. Unterstützung und Hilfen für behinderte Menschen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe geregelt. Als schwer behindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein GdB von mindestens 50 zugesprochen wurde.
7. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Behinderte/Schwerbehinderte
Hat ein Diabetes-Patient eine anerkannte Schwerbehinderung, können für ihn folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen:
- Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
- Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
- Arbeitstherapie und Belastungserprobung
- Berufsfindung und Arbeitserprobung
- Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
- Ergänzende Leistungen zur Reha
- Ermäßigungen bei Öffentlichen Verkehrsmitteln
- Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung für Schwerbehinderte
- Steuervorteile für Schwerbehinderte
8. Verwandte Links
Diabetes > Medizinische Rehabilitation
Letzte Aktualisierung am 19.02.2010 Redakteur/in: Manfred Hägele
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