Down-Syndrom > Beruf
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1. Werkstätten für Behinderte
Menschen mit einer leichten bis mittelschweren geistigen Behinderung arbeiten hauptsächlich in Werkstätten für Behinderte (WfB). Nur wenige Betroffene sind in integrativen Einrichtungen tätig oder finden eine Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
WfB sind Einrichtungen der beruflichen Reha (Teilhabe am Arbeitsleben). Personen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, finden hier einen Arbeitsplatz oder eine geeignete Tätigkeit.
Das Eingangsverfahren und die Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich werden in der Regel durch die Agentur für Arbeit finanziert. Die in WfB beschäftigten Menschen haben einen arbeitnehmerähnlichen Status. Sie erhalten ein Arbeitsentgelt (im Durchschnitt rund 120,- €), sie sind unfall-, kranken-, pflege- und rentenversichert, jedoch in der Regel nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezogen.
2. Besondere Hilfen im Beruf
Für behinderte Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei Down-Syndrom relevant werden können:
- Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Ausbildungsgeld für Behinderte
- Integrationsfachdienst
- Kraftfahrzeughilfe für Behinderte
3. Renten
Folgende Rentenarten können Menschen mit Down-Syndrom vor der Regelaltersrente in Anspruch nehmen, falls sie die Voraussetzungen erfüllen:
4. Verwandte Links
Eingliederungshilfe für Behinderte
Down-Syndrom > Finanzielle Hilfen
Down-Syndrom > Medizinische Rehabilitation
Down-Syndrom > Schwerbehinderung
Letzte Aktualisierung am 18.12.2008 Redakteur/in: Sabine Peter
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