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Down-Syndrom > Beruf

 

1. Werkstätten für Behindertezum Inhaltsverzeichnis

Menschen mit einer leichten bis mittelschweren geistigen Behinderung arbeiten hauptsächlich in Werkstätten für Behinderte (WfB). Nur wenige Betroffene sind in integrativen Einrichtungen tätig oder finden eine Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

 

WfB sind Einrichtungen der beruflichen Reha (Teilhabe am Arbeitsleben). Personen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, finden hier einen Arbeitsplatz oder eine geeignete Tätigkeit.

 

Das Eingangsverfahren und die Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich werden in der Regel durch die Agentur für Arbeit finanziert. Die in WfB beschäftigten Menschen haben einen arbeitnehmerähnlichen Status. Sie erhalten ein Arbeitsentgelt (im Durchschnitt rund 120,- €), sie sind unfall-, kranken-, pflege- und rentenversichert, jedoch in der Regel nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezogen.

 

2. Besondere Hilfen im Berufzum Inhaltsverzeichnis

Für behinderte Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei Down-Syndrom relevant werden können:

 

3. Rentenzum Inhaltsverzeichnis

Folgende Rentenarten können Menschen mit Down-Syndrom vor der Regelaltersrente in Anspruch nehmen, falls sie die Voraussetzungen erfüllen:

 

4. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Eingliederungshilfe für Behinderte

Persönliches Budget

Down-Syndrom

Down-Syndrom > Allgemeines

Down-Syndrom > Familie

Down-Syndrom > Finanzielle Hilfen

Down-Syndrom > Medizinische Rehabilitation

Down-Syndrom > Schwerbehinderung

 

 

Letzte Aktualisierung am 18.12.2008   Redakteur/in: Sabine Peter

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