Down-Syndrom > Schwerbehinderung
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1. Das Wichtigste in Kürze
Menschen mit Down-Syndrom gelten in der Regel als schwerbehindert im Sinne des SGB IX (Behinderung). Die Einstufung für den Grad der Behinderung (GdB) ist recht unterschiedlich, je nach Schweregrad wird ein GdB von 50 bis 100 ausgestellt. In der Folge ergeben sich auch unterschiedliche Nachteilsausgleiche.
2. Allgemeines
Unterstützung und Hilfen für behinderte Menschen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:
- Antrag auf Schwerbehindertenausweis
- Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
- Grad der Behinderung (GdB)
- Antrag auf Erhöhung des GdB
- Merkzeichen H bei Kindern
3. Merkzeichen
Kinder mit Down-Syndrom erhalten in den meisten Fällen das Merkzeichen H (Hilflos) und meist erst mit fortschreitendem Alter B (ständige Begleitung erforderlich) in wenigen Fällen auch das Merkzeichen G (Gehbehinderung).
4. Grad der Behinderung bei Säuglingen
Viele Versorgungsämter gehen dazu über, Säuglingen mit Down-Syndrom nur noch einen GdB von 50 anzuerkennen und verneinen das Vorliegen von Hilflosigkeit mit der Begründung, dass alle Kinder mehr oder minder hilflos seien.
Betroffene Eltern sollten Widerspruch einlegen und auf die Besonderheiten des Einzelfalles hinweisen z.B. höherer Betreuungsaufwand, mehr Aufwand bei der Haushaltsführung durch besondere Ernährung, häufigeres Wäschewaschen, Aufwand wegen medizinischer Untersuchungen und Therapien etc.
5. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Behinderte/Schwerbehinderte
Folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche können für Schwerbehinderte mit Down-Syndrom infrage kommen:
- Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
- Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
- Ausbildungsgeld für Schwerbehinderte
- Ermäßigungen bei Öffentlichen Verkehrsmitteln
- Fahrdienste für Schwerbehinderte
- Kraftfahrzeughilfe
- Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung für Schwerbehinderte
- Parkerleichterungen für Behinderte
- Steuervorteile für Schwerbehinderte
- Wohngeld: Erhöhter Freibetrag für Schwerbehinderte
- Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung für Schwerbehinderte
- Telefongebührenermäßigung für Schwerbehinderte
- Soziale Sicherung von Behinderten in Werkstätten
6. Verwandte Links
Down-Syndrom > Finanzielle Hilfen
Down-Syndrom > Medizinische Rehabilitation
Urlaub und Freizeit bei Behinderung
Letzte Aktualisierung am 21.10.2008 Redakteur/in: Sabine Peter
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