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Down-Syndrom > Wohnen

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Für Patienten mit Down-Syndrom gibt es je nach Ausprägung der Krankheit verschiedene Wohnformen. Kinder leben in der Regel bei ihren Eltern leben, erwachsene Patienten haben Anspruch auf ein eigenes Zuhause. Hier gibt es verschiedene stationäre oder betreute Wohnformen.

 

2. Kinder mit Down-Syndromzum Inhaltsverzeichnis

Kinder mit Down-Syndrom wachsen in der Regel in ihren Herkunftsfamilien auf und wohnen im Haushalt der Eltern. Sie bleiben auch oft bis ins hohe Alter mit ihren Familien zusammen. Manche Eltern, die sich nicht in der Lage fühlen, mit ihrem Kind im eigenen Haushalt zu leben, können ihr Kind (zeitweise) in eine Pflegefamilie geben. Einige Eltern entschließen sich, das Kind zur Adoption zu geben. Daneben gibt es für behinderte Kinder und Jugendliche auch teilstationäre und stationäre Wohnangebote.

 

3. Erwachsene Menschen mit Down-Syndromzum Inhaltsverzeichnis

Erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung haben einen Anspruch auf ein eigenes Zuhause. Es sollte für sie möglich sein, im selben Alter wie nicht behinderte junge Menschen ihr Elternhaus zu verlassen. Wichtig ist, dass sie sich von ihren Eltern ablösen können und auch die Eltern sehen, wo und wie gut ihre erwachsenen Kinder leben können. Sorgen darüber, wie es weiter gehen soll, wenn sie nicht mehr da sind, erübrigen sich dann sehr schnell. Menschen mit geistiger Behinderung brauchen, wie andere Menschen auch Rückzugsmöglichkeiten, sie sollten ihre Eigenständigkeit beweisen, aber auch Geborgenheit und Gemeinschaft genießen können.

 

4. Wohnformenzum Inhaltsverzeichnis

Es gibt mittlerweile ein differenziertes Angebot an Wohnformen sowohl im stationären als auch im ambulanten (unterstützten) Bereich. Die geeignete Wohnform richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten:

  • Stationäre Wohnformen
    Wohnstätten, Außenwohngruppen, Gruppenwohnungen, externes Wohnen, dezentrales stationäres Einzelwohnen, Wohngemeinschaften, Eltern-Kind-Wohnen und Probe- und Trainingswohnen.
    Einkommen und Vermögen des Bewohners werden für die Kosten der Unterkunft angerechnet, wenn sie in ausreichendem Maß vorhanden sind. Im Allgemeinen übernimmt der Sozialhilfeträger die Wohnkosten im Rahmen von stationärer Eingliederungshilfe.
  • Ambulant unterstützte Wohnformen
    Betreutes Wohnen, unterstütztes Wohnen, ambulant betreutes Einzel-, Paar- und Gruppenwohnen, Assistenz beim Wohnen, Wohngemeinschaften, Eltern-Kind-Wohnen und Probewohnen.

 

5. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Wohnumfeldverbesserung (Wohnungsumbau)

Wohngeld

Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, z.B. Hausnotruf

Hilfsmittel, z.B. Rollstühle

Vollstationäre Pflege im Pflegeheim

Down-Syndrom

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Down-Syndrom > Familie

Down-Syndrom > Pflege

 

 

Letzte Aktualisierung am 18.09.2008   Redakteur/in: Sabine Peter

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