Eingliederungsgutschein
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1. Das Wichtigste in Kürze
Ein Eingliederungsgutschein ist eine Fördermaßnahme von der Agentur für Arbeit für ältere Arbeitslose, um einen Arbeitsplatz zu erhalten. Für den Gutschein bekommt ein neuer Arbeitgeber 12 Monate lang 30 bis 50 % Gehaltszuschuss.
2. Voraussetzungen
Der Arbeitslose muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- über 50 Jahre alt
- Anspruch von mindestens 12 Monaten auf Arbeitslosengeld und kein Bezug von Arbeitslosengeld II
Nur Personen, die seit 12 Monaten arbeitslos sind, haben einen Rechtsanspruch auf den Eingliederungsgutschein. Ansonsten liegt die Bewilligung des Eingliederungsgutscheins im Ermessen der Agentur für Arbeit.
Der künftige Arbeitsplatz muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die künftige Arbeitszeit des Arbeitslosen beträgt mindestens 15 Stunden/Woche.
- Das Arbeitsverhältnis dauert mindestens 1 Jahr.
3. Eingliederungszuschuss
Der Eingliederungsgutschein wird in Form eines Eingliederungszuschusses an den Arbeitgeber erbracht. Der Zuschuss wird für 12 Monate geleistet und beträgt zwischen 30 % und 50 % des Gehalts.
Für Arbeitslose, die seit 12 Monaten arbeitslos sind, beträgt der Zuschuss immer 50 % des Gehalts.
Keinen Eingliederungszuschuss gibt es, wenn der Arbeitgeber
- offensichtlich ein Arbeitsverhältnis beendet hat, um dadurch einen Eingliederungszuschuss zu erhalten.
- einen älteren Arbeitslosen wieder einstellt, der bereits bei ihm mehr als 3 Monate beschäftigt war, und wenn dieses Beschäftigungsverhältnis nicht mehr als 2 Jahre zurückliegt.
4. Wer hilft weiter
5. Verwandte Links
Eingliederungshilfe für Behinderte
Gesetzesquelle(n)
(§ 223 SGB III)
Letzte Aktualisierung am 16.07.2009 Redakteur/in: Sabine Bayer














