Fallbeispiel: Elterngeld gleichzeitig für beide Elternteile

Hinweis: Dieses Fallbeispiel gilt nicht für Geburten seit 1.4.2024. Die Überarbeitung läuft.

1. Frage zum Elterngeld für beide Eltern

Ein Ehepaar erwartet demnächst das erste Kind. Beide würden gerne gemeinsam die Betreuung in den ersten Lebensmonaten übernehmen. Bekommen sie dafür beide gleichzeitig Elterngeld?

2. Antwort: Ja, beide können gleichzeitig Elterngeld bekommen

Ja, beide Elternteile können gleichzeitig Elterngeld (ca. 67 % ihres Einkommens, gestaffelt nach ihrem Einkommen im letzten Jahr, maximal 1.800 €) beantragen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • Beide Eltern können je 6 Monate gleichzeitig Basiselterngeld beantragen, wenn sie nicht oder maximal je 32 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Beide Eltern können je 12 Monate gleichzeitig ElterngeldPlus beantragen, wenn sie beide Teilzeit arbeiten möchten.
  • Auch eine Kombination von Basiselterngeld und ElterngeldPlus ist möglich.
  • Zusätzlich zu Basiselterngeld und/oder ElterngeldPlus bekommen Sie gemeinsame Partnermonate, auch Partnerschaftsbonus genannt, wenn sie beide in 2–4 aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig 24–32 Stunden arbeiten.

Das Paar darf im Jahr vor der Geburt nicht mehr als 300.000 € zu versteuerndes Einkommen gehabt haben.

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden immer auf den Elterngeld-Bezugszeitraum der Mutter angerechnet.

Letzte Bearbeitung: 16.04.2024

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