Epilepsie > Anfälle
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1. Das Wichtigste in Kürze
Ein epileptischer Anfall dauert in der Regel Sekunden oder Minuten, nicht jeder Anfall ist als solcher zu erkennen. Umstehende sollten bei einem Anfall nicht versuchen, den Patienten festzuhalten oder den Anfall irgendwie zu beeinflussen. Nach einem Anfall ist es wichtig, beim Betroffenen zu bleiben bis dieser sich wieder orientieren kann.
2. Epileptischer Anfall
Ein epileptischer Anfall ist ein einzelnes Ereignis, das plötzlich eintritt und nach einigen Sekunden oder Minuten wieder aufhört. Prognosen und umfassende Erklärungen gibt es nicht, aber man weiß, dass zwei Faktoren Anfälle begünstigen:
- Anfallsbereitschaft
Die Anfallsbereitschaft ist individuell unterschiedlich und angeboren. - Hirnschädigungen
Verschiedenste Gründe können zu Hirnschäden führen:- Unfall mit Hirnverletzung, Schädel-Hirn-Trauma
- Tumor
- Alkoholmissbrauch
- Hirnentzündungen, Hirnblutungen
- Sauerstoffmangel während der Geburt
- Fehlbildung während der Hirnentwicklung
- Duchblutungsstörung, z.B. bei einem Schlaganfall
- Stoffwechselstörung des Gehirns
- Weitere Auslöser von Gelegenheitsanfällen können sein:
- Hohes Fieber im Kleinkindalter
- Schlafentzug
- Massiver Unterzucker
- Vergiftungen
- Körperliche Überanstrengung
- Stroboskoplichtblitze, z.B. in Diskotheken
- Beginnender Alkoholentzug
- Drogen
- Psychopharmaka
5 % aller Menschen haben einmal im Leben einen epileptischen Anfall. Von Epilepsie spricht man, wenn ein Betroffener mindestens 2 Anfälle erlebt.
3. Arten epileptischer Anfälle
Nachfolgend die wichtigsten Formen epileptischer Anfälle:
- Grand-mal-Anfall
Beim "großen Krampfanfall" sind Gesicht, Gliedmaßen und Körper zuerst angespannt und zucken dann immer heftiger. Gleichzeitig wird der Betroffene bewusstlos. Damit einhergehen können bläuliche Hautverfärbungen, Einnässen und Speichelaustritt, die Gefahr von Bissverletzungen der Zunge ist groß. Viele Patienten brauchen nach einem Anfall eine längere Erholungszeit oder Schlaf. - Status epilepticus
Eine Serie von epileptischen Anfällen, die so kurz hintereinander auftreten, dass der Betroffene sich nicht davon erholen kann und auch das Bewusstsein nicht wieder erlangt. Hält die Serie länger als 20 Minuten an, spricht man von Status epilepticus. Dieser kann lebensbedrohlich sein und muss sofort medikamentös behandelt werden. Der Status epilepticus kann bei allen Anfallsformen auftreten. - Psychomotorischer Anfall
Bei dieser Anfallsform wird das Bewusstsein eingeschränkt und der Betroffene zeigt eigenartige und unangemessene Verhaltensweisen, z.B. Schmatzen, Kauen, an der Kleidung zupfen, Brummen, bestimmte Gesichtsausdrücke. Diese Verhaltensweisen können von Anfall zu Anfall sehr verschieden sein, sich aber auch nahezu identisch wiederholen. - Absence
Eine sehr milde Anfallsform, die meist nur wenige Sekunden anhält und oft als "Verträumtheit" verkannt wird. Der Betroffene erlebt eine kurze Bewusstseinspause und hält inne in dem, was er gerade tut. Manchmal kommt es zu leichten Zuckungen der Augenlider. Stürze und ausgeprägte Krämpfe kommen nicht vor. - Tonischer Anfall
Eine Verkrampfung einer oder beider Arme und/oder Beine, aber ohne Zuckungen, bisweilen begleitet von Lautäußerungen. Der Betroffene kann bei Bewusstsein bleiben. Stürze sind aber trotz Bewusstsein infolge der verkrampften Körperhaltung möglich. Tonische Anfälle dauern von einer bis maximal 30 Sekunden. - Klonischer Anfall
Zuckungen eines Arms oder Beins, der Betroffene bleibt bei Bewusstsein. Manchmal können die Zuckungen Stunden oder Tage anhalten.
Für außenstehende Laien ist nur der Grand-mal-Anfall als epileptischer Anfall zu erkennen. Häufig kommt es aber zu kleinen Anfällen, bei denen der Laie nicht erkennt, dass es sich um Epilepsie handelt. Diese kleinen Anfälle können sehr unterschiedlich sein, da sie nur bestimmte Teile des Gehirns betreffen. Es kann zu irrationalen Handlungen, zu Muskelzucken oder zu optischen oder akustischen Halluzinationen kommen. Menschen, die einen solchen fokalen oder partiellen Anfall haben, werden von Umstehenden manchmal fälschlicherweise als betrunken angesehen.
4. Verhalten bei einem Grand-Mal-Anfall
Bei einem großen Anfall, der eindeutig ist und in der Regel 2 bis 3 Minuten anhält, ist Folgendes zu beachten bzw. zu vermeiden:
- Beginnender Anfall
- Patient auf den Boden legen.
- Brille abnehmen.
- Kissen unter den Kopf legen, falls nicht vorhanden, reicht auch die eigene Hand aus.
- Alle Gegenstände, die den Patienten während des Anfalls verletzen könnten, entfernen. Da es während des Anfalls zu heftigen Zuckungen und Verkrampfungen kommen kann, alle scharfkantigen Gegenstände außer Reichweite bringen.
- Enge Kleidungsstücke insbesondere am Hals möglichst lockern.
- Während des Anfalls
- Auf keinen Fall Arme und Beine festhalten.
- Keinen Keil zwischen die Zähne schieben, um einer Zungen- oder Bissverletzung vorzubeugen.
- Nicht versuchen, den Verlauf des Anfalls zu beeinflussen oder zu unterbrechen. Das bedeutet auf keinen Fall versuchen, verkrampfte Fäuste zu öffnen.
- Außenstehende sollten Ruhe bewahren.
- Dauer und Begleiterscheinungen des Anfalls beobachten.
- Nach dem Anfall
- Patient in die stabile Seitenlage drehen, da es oft zu erhöhtem Speichelfluss kommt.
- Auf den Grand-Mal-Anfall folgt in der Regel eine kurze Schlaf- bzw. Erholungsphase. Währenddessen sollte man den Betroffenen nicht wecken, sondern ihn vor Unterkühlung schützen.
- Unbedingt beim Betroffenen bleiben, bis er wieder vollständig orientiert ist. Dies ist durch einfache Fragen wie: "Wie heißt du? Wo bist du? Welcher Tag ist heute?" herauszufinden. Erst wenn der Betroffene auf diese Fragen klar antworten kann, kann man ihn alleine lassen, ohne dass eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt.
Wichtig ist auch die Dokumentation jedes Anfalls, besonders für den behandelnden Arzt, denn nur mit genauen Angaben über Zeitpunkt, Dauer und Art der Anfälle ist eine medikamentöse Einstellung möglich.
4.1. Wann ist ein Notarzt nötig?
In seltenen Fällen hält ein Anfall länger als 3 Minuten an: Der Betroffene zuckt und wird blau im Gesicht. Spätestens nach 5 Minuten sollte ein Notarzt gerufen werden, da es zu einem Sauerstoffmangel im Gehirn kommen kann.
Außerdem ist ein Notarzt notwendig, wenn sich ein großer Anfall innerhalb einer Stunde wiederholt oder die Orientierung 30 Minuten nach dem Anfall nicht wieder gegeben ist.
Manche Anfälle können und müssen durch Medikamente unterbrochen werden, zum Teil können die Folgen eines Anfalls beeinflusst werden. Das können aber nur Menschen machen, die wissen, was zu tun ist. Betroffene sollten zu ihrer eigenen Sicherheit möglichst viele Menschen im Umfeld vorsorglich informieren und einbeziehen. Das ist aber nicht immer einfach, da Epilepsie oft auf Vorbehalte stößt.
5. Hilfsmittel bei Anfällen
5.1. Signalgeräte
Signalgeräte können vor allem Epilepsie-Patienten helfen, die besonders nachts Anfälle haben. Dabei wird ein Sensor an der Matratze des Epilepsiekranken montiert. Die Sensoren unterscheiden normale Schlafbewegungen von einem Anfall mit Krämpfen. Bei einem Anfall löst das Gerät einen Alarm aus, z.B. im Elternschlafzimmer, beim Partner oder anderen Angehörigen oder in einer Notrufzentrale. So ist eine sichere Betreuung des Kranken möglich.
Der Anfall wird zudem aufgezeichnet und mit Dauer und Stärke dokumentiert - als wichtige Information für den behandelnden Arzt.
Signalgeräte für epileptische Anfälle können vom Arzt verordnet werden und werden von der gesetzlichen Krankenversicherung als Hilfsmittel übernommen. Im Hilfsmittelkatalog haben sie die Pos.-Nr. 21.46.01. und laufen unter "Geräte mit Bettsensor". Der Versicherte leistet eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,- € und maximal 10,- €.
5.2. Sturzmelder
Sturzmelder können bei Patienten helfen, die bei Anfällen das Bewusstsein verlieren und stürzen (können). Das Gerät reagiert, wenn der Träger unbeweglich liegt und löst einen Alarm aus, wenn nach einer bestimmten Zeit keine Reaktion erfolgt. Dieses zweistufige System verhindert wie bei den Signalgeräten Fehlalarme. Zudem kann ein Patient selbst einen Alarm auslösen, wenn er zwar bei Bewusstsein ist, aber Hilfe braucht.
Voraussetzung dafür ist, dass der Patient über ein Hausnotrufgerät verfügt, um einen Alarm an eine Notrufzentrale oder Angehörige absetzen zu können. Ein Hausnotrufsystem kostet eine einmalige Anschlussgebühr sowie monatliche Mietgebühren. Liegt eine Pflegeeinstufung vor, gewährt die Pflegekasse auf Antrag und nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst einen Zuschuss für die Anschlussgebühr in der Regel in Höhe von maximal 10,49 € und maximal 18,36 € für die monatlichen Gebühren. Die restlichen Kosten muss der Pflegebedürftige selbst tragen. Bei niedrigem Einkommen kann auch das Sozialamt bezuschussen.
6. Epilepsiehunde
Manche Hunde können Anfälle von Familienangehörigen vorher spüren. Als Epilepsiehunde werden sie darauf trainiert, ihr Herrchen/Frauchen dann zu warnen oder bei einem Anfall zu helfen, z.B. einen Alarm auszulösen, andere Menschen auf die Notsituation aufmerksam zu machen oder gefährliche Gegenstände aus der Reichweite des Patienten zu entfernen.
Im Gegensatz zu anderen Führ- oder Servicehunden wachsen künftige Epilepsiehunde meist bei ihrem Patienten und seiner Familie auf und werden dort ausgebildet. Grund ist, dass sie den Patienten sehr genau kennen lernen müssen, um Veränderungen vor dem Anfall zu erkennen.
Krankenkassen übernehmen die Kosten für Epilepsiehunde nicht, Hilfen, Informationen und Kontakte vermittelt die Stiftung Hunde helfen leben
http://hunde-helfen-leben.de.
7. Verwandte Links
Epilepsie > Medizinische Rehabilitation
Internationaler Epilepsie Notfallausweis
Letzte Aktualisierung am 11.04.2011 Redakteur/in: Lydia Schrupp
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