Epilepsie > Schwerbehinderung
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1. Das Wichtigste in Kürze
Bei Epilepsien kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt werden. Er richtet sich nach Schwere und Häufigkeit der Anfälle. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als anerkannter Schwerbehinderter und kann bestimmte Hilfen und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
2. Allgemeines
Unterstützung und Hilfen für behinderte Menschen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:
- Antrag auf Schwerbehindertenausweis
- Grad der Behinderung (GdB)
- Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
- Antrag auf Erhöhung des GdB
- Gleichstellung behindert/schwerbehindert, um einen Arbeitplatz zur erlangen oder zu erhalten
- Merkzeichen H bei Kindern
3. Versorgungsmedizinische Grundsätze
Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS).
Die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" ersetzen seit 1.1.2009 die
"Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen
Entschädigungsrecht" und können beim Bundesjustizministerium unter
www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage_8.html eingesehen werden.
4. Anhaltswerte für epileptische Anfälle
Hier die Angaben zu epileptischen Anfällen, je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung. Epileptische Anfälle können auch infolge eines Schädel-Hirn-Traumas ausgelöst werden.
Epileptische Anfälle |
GdB/GdS |
Sehr selten: generalisierte (große) und komplex fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten |
40 |
Selten: generalisierte (große) und komplex fokale Anfälle mit Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen |
50-60 |
Mittlere Häufigkeit: generalisierte (große) und komplex fokale Anfälle mit Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen |
60-80 |
Häufig: generalisierte (große) und komplex fokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen; kleine und einfach-fokale Anfälle täglich |
90-100 |
Nach weiteren drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer antikonvulsiver Behandlung |
30 |
5. Besonderheiten
Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation 3 Jahre Anfallsfreiheit vorliegen. Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein GdB/GdS-Grad mehr anzunehmen.
Liegen mehrere Funktionsstörungen vor, so werden die einzelnen Werte nicht zusammengerechnet, sondern es werden die einzelnen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit betrachtet und daraus ein Gesamtgrad der Behinderung festgelegt, der der Behinderung insgesamt gerecht wird.
6. Merkzeichen G bei Epilepsie
Bei hirnorganischen Anfällen sind die Voraussetzungen für das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis gegeben, wenn es durch die Art und Häufigkeit der Anfälle zu einer Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit kommt. Davon kann man ausgehen, wenn es sich um hirnorganische Anfälle ab einer mittleren Anfallshäufigkeit handelt (siehe Tabelle) und diese überwiegend tagsüber auftreten.
7. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Behinderte/Schwerbehinderte
Für Menschen mit einer Behinderung können folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen:
- Kündigungsschutz für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Arbeitstherapie und Belastungserprobung
- Berufsfindung und Arbeitserprobung
- Ausbildungsgeld
- Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
- Ergänzende Leistungen zur Reha
- Ermäßigungen bei Öffentlichen Verkehrsmitteln
- Fahrdienste
- Kraftfahrzeughilfe
- Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung für Schwerbehinderte
- Parkerleichterungen
- Steuervorteile
- Wohngeld: Erhöhter Freibetrag für Schwerbehinderte
8. Verwandte Links
Grad der Behinderung bei Hirnschäden
Grad der Behinderung bei Hirnschäden im Kindes- und Jugendalter
Letzte Aktualisierung am 04.08.2010 Redakteur/in: Lydia Schrupp
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