Epilepsie > Urlaub
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1. Das Wichtigste in Kürze
Epilepsie-Patienten sollten ihren Urlaub sorgfältig planen. Die Vorsichtsmaßnahmen und Beschränkungen auf Reisen richten sich nach der Art der Anfälle.
Mehr zu den Anfallsarten unter Epilepsie > Anfälle.
2. Vorsichtsmaßnahmen
Je nach Epilepsieform können Stress, ungewohnte Belastungen, zu wenig Schlaf (insbesondere nächtliche Autofahrten), Diskobesuche, Alkohol, Langzeitflüge oder Zeitverschiebung (und eine damit einhergehende unregelmäßige Medikamenteneinnahme) Anfälle auslösen. Betroffene sollten ihr Urlaubsziel und ihre Urlaubsart entsprechend auswählen und Anfallsauslöser auch im Urlaub meiden. Das gilt selbstredend auch für Kinder. Erfahrungsgemäß ist es gerade im Urlaub schwierig, die notwendige Disziplin aufrecht zu erhalten und dennoch Ferien zu genießen.
Schutzimpfungen und Malariaprophylaxe müssen unbedingt rechtzeitig mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden, da manche das Anfallsrisiko erhöhen können, andere die Wirksamkeit der Epilepsiemedikamente senken.
Manche Fluggesellschaften verlangen ein ärztliches Attest oder eine Fugtauglichkeitsbescheinigung. Darüber sollte man sich vor Flugbuchung informieren.
Am Urlaubsort können Alleinreisende, wenn sie das aufgrund von häufigen und großen Anfällen für nötig halten, das Hotelpersonal oder andere Gäste über ihre Erkrankung informieren. Sonst kann es passieren, dass bei einem Anfall sofort der Notarzt gerufen wird.
Im Ausland sollten Patienten auf Nahrungsmittel und Trinkwasser achten, da Durchfälle die Aufnahme von anfallsvorbeugenden Medikamenten erschweren und zudem Anfälle begünstigen können.
3. Medikamente
Wichtig ist, ausreichend Medikamente in den Urlaub mitzunehmen. Bei Flügen und Ausflügen ist es ratsam, reichlich Medikamente im Handgepäck mitzuführen, falls das Gepäck verloren geht oder sonstige Verzögerungen eintreten.
Haben Patienten viele Anfälle und ist auch während einer langen Flugreise damit zu rechnen, sollte im Vorfeld der Reise und des Flugs mit dem behandelnden Arzt über eine höhere Dosierung der Medikamente gesprochen werden. Dabei sollte auch abgeklärt werden, wie die Medikamenteneinnahme an eine mögliche Zeitverschiebung angepasst wird.
4. Versicherungen
Vor einer Reise ist der Krankenversicherungsschutz im Ausland zu klären. Auskunft gibt die Krankenkasse bzw. private Krankenversicherung.
Je nach Anfallsart und -häufigkeit ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zu überlegen.
5. Internationaler Epilepsie Notfallausweis (IENA)
Patienten sollten den Internationalen Epilepsie Notfallausweis (IENA) mit sich führen. Dieser wurde von der Interessenvereinigung für Anfallskranke in Köln (IfA Köln), dem Verein zur Hilfe Epilepsiekranker e.V., und zwei Epilepsieexperten geschaffen. Es handelt sich dabei nicht um einen amtlichen Ausweis, sondern um ein freiwillig mitgeführtes Dokument, das aber bei einem Anfall, einem Unfall oder einer plötzlichen schweren Erkrankung lebenswichtig sein kann.
In diesen Ausweis werden folgende Informationen eingetragen:
- persönliche Daten
- Krankheitsbild, Behandlungsmaßnahmen im Notfall (am besten vom Arzt eintragen lassen)
- Medikamente, Dosierung und Zeitraum der Einnahme bzgl. der Epilepsie
- andere Medikamente die eingenommen werden
- Medikamentenunverträglichkeit
Nähere Informationen zum Internationalen Epilepsienotfallausweis finden Sie unter
www.epilepsie-online.de > Mitmachen.
6. Behindertenreisen
Veranstalter und Anbieter von Behindertenreisen finden Sie
- über Ihr örtliches Reisebüro
- bei Adressen von Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen mit dem Suchwort "Behindertenreisen"
7. Verwandte Links
Ermäßigungen bei Öffentlichen Verkehrsmitteln
Hilfe für Schwerbehinderte im Flugverkehr
Krankenversicherungsschutz im Ausland: Auslandsschutz
Urlaub bei chronischen und schweren Krankheiten
Letzte Aktualisierung am 16.02.2011 Redakteur/in: Lydia Schrupp
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