Erziehungsbeistand
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1. Das Wichtigste in Kürze
Ein Erziehungsbeistand ist in der Regel ein Sozialpädagoge, der Kinder und Jugendliche in sozialen und familiären Krisensituationen unterstützt. Das Sorgerecht der Eltern wird dadurch nicht beeinträchtigt.
2. Aufgaben
Erziehungsbeistände sind sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte, die über eine längere Zeit Kinder oder Jugendliche (0 bis noch nicht 18 Jahre) begleiten, die ohne diese individuelle persönliche Unterstützung mit ihrer familiären oder sozialen Lebenssituation nicht mehr zurecht kommen würden.
Vorrangige Aufgaben sind:
- Hilfe zur Bewältigung von Entwicklungsproblemen
- Förderung der Verselbstständigung des Kindes oder des Jugendlichen unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie
2.1. Schulpsychologische Beratung
Bei Problemen zwischen Kind und Lehrern und Leistungsauffälligkeiten ist die schulpsychologische Beratung zuständig, die es unter diesem oder ähnlichem Namen in jedem Bundesland gibt. Die Anlaufstelle für die jeweilige Schule ist bei der Schulleitung zu erfragen. Die schulpsychologische Beratung ist nicht für familiäre Probleme zuständig, kann aber in der Regel auf entsprechende Beratungsstellen verweisen.
3. Antrag
Eltern können einen Erziehungsbeistand beim Jugendamt beantragen. Empfehlenswert ist ein Erziehungsbeistand z.B. bei Schulschwierigkeiten, Kommunikationsproblemen, Kontaktängsten oder massiven Pubertätsproblemen.
4. Freiwillige, kostenlose Leistung
Die Bestellung eines Erziehungsbeistands ist eine freiwillige, in der Regel kostenlose Form der Erziehungshilfe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Die Maßnahme basiert auf dem Vertrauen zwischen Eltern, Kind und Erziehungsbeistand. Rechtlich hat der Erziehungsbeistand keinerlei Befugnisse, das Sorgerecht wird nicht beeinträchtigt.
5. Praxistipp
Als zusätzliche Unterstützung für junge Volljährige kommt gegebenenfalls auch eine Nachbetreuung in Frage (Hilfe für junge Volljährige).
6. Wer hilft weiter?
Ausführende Einrichtungen sind Jugendämter (Jugendamt), freie Träger und Privatpersonen auf Honorarbasis, die über eine entsprechende Fachausbildung verfügen.
7. Verwandte Links
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Sozialpädagogische Familienhilfe
Gesetzesquelle(n)
(§ 30 SGB VIII)
Letzte Aktualisierung am 05.04.2011 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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