Erziehungshilfe
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1. Das Wichtigste in Kürze
Erziehungsberechtigte haben Anspruch auf verschiedenste Formen staatlicher Hilfen bei der Erziehung. Das Spektrum reicht von der freiwilligen Erziehungsberatung bis zur Heimerziehung. Zuständig ist das Jugendamt.
2. Umfang
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht vielfältige Hilfsangebote vor, insbesondere pädagogische und damit verbundene therapeutische Leistungen.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Sozialpädagogische Familienhilfe
Ausgewählt werden die Maßnahmen der Erziehungshilfe nach den Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen, dessen Entwicklungsstand und der Notwendigkeit.
3. Verwandte Links
Gesetzesquelle(n)
(§§ 27-35 SGB VIII)
Letzte Aktualisierung am 10.08.2010 Redakteur/in: Sabine Bayer
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