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Erziehungshilfe

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Erziehungsberechtigte haben Anspruch auf verschiedenste Formen staatlicher Hilfen bei der Erziehung. Das Spektrum reicht von der freiwilligen Erziehungsberatung bis zur Heimerziehung. Zuständig ist das Jugendamt.

 

2. Umfangzum Inhaltsverzeichnis

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht vielfältige Hilfsangebote vor, insbesondere pädagogische und damit verbundene therapeutische Leistungen.

Betreuungshelfer

Erziehungsbeistand

Erziehungsberatung

Heimerziehung

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Soziale Gruppenarbeit

Sozialpädagogische Familienhilfe

Tagesgruppe

Vollzeitpflege

Ausgewählt werden die Maßnahmen der Erziehungshilfe nach den Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen, dessen Entwicklungsstand und der Notwendigkeit.

 

3. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Jugendamt

Kinder- und Jugendhilfegesetz

Erziehungsbeistand

Erziehungsberatung

Heimerziehung

 

Gesetzesquelle(n) 

(§§ 27-35 SGB VIII)

 

Letzte Aktualisierung am 10.08.2010   Redakteur/in: Sabine Bayer

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