Essstörungen > Finanzielle Hilfen

 

Nachfolgend eine Liste mit finanziellen Hilfen und weiteren Leistungen, die bei Essstörungen infrage kommen können:

 

Leistungen und Hilfen

Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Essstörungen

Entgeltfortzahlung

Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen Auswirkungen der Essstörung arbeitsunfähig sind.

Krankengeld

Sind Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit

Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und sind Sie wegen der Essstörung weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie aber der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, was aber bei Essstörungen manchmal nicht der Fall ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld bekommen.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld

Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit.

Kinderpflege-Krankengeld

Ist Ihr Kind von einer Essstörung betroffen und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 30 Tage Kinderpflege-Krankengeld.

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung chronisch Kranke

Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.

Unter Umständen kann Ihre Essstörung als chronische Krankheit gewertet werden, was Ihre Belastungsgrenze halbiert.

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Reha > Leistungen

Bei Essstörungen kann eine Medizinische Reha notwendig sein. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen.

Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten und den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern.

Übergangsgeld

Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken.

Rente

Erwerbsminderungsrente

Ist die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen.

Wohngeld

Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen.

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn

  • Sie wegen der Essstörung nur noch unter 3 Stunden erwerbsfähig sind und keine Erwerbsminderungsrente bekommen oder
  • Ihre Erwerbsminderungsrente zu niedrig ist.

"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe.

 

Links auf weitere hilfreiche Informationen, z.B. Hinweise für Angehörige und Freunde und Behandlungsmöglichkeiten, finden Sie unter Essstörungen.

Letzte Bearbeitung: 06.07.2023

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