Fahrdienste
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1. Angebot
Als "Erleichterung im Personenverkehr" können Schwerbehinderte Fahrdienste kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr benutzen.
Die Fahrdienste sind von den Wohlfahrtsverbänden eingerichtet und werden vom örtlichen Sozialhilfeträger finanziert. Dabei werden kostenlose Fahrgutscheine ausgegeben oder aber vom Behinderten der Nahverkehrstarif für die private Beförderung verlangt.
Fahrdienste sind freiwillige Leistungen der Gemeinden, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
2. Wer hilft weiter?
Die Regelungen sind regional unterschiedlich. Auskünfte erteilt das jeweilige Sozialamt, Bereich Behindertenhilfe.
3. Verwandte Links
Letzte Aktualisierung am 28.05.2009 Redakteur/in: Sabine Bayer
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