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Fahrdienste

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1. Angebotzum Inhaltsverzeichnis

Als "Erleichterung im Personenverkehr" können Schwerbehinderte Fahrdienste kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr benutzen.

Die Fahrdienste sind von den Wohlfahrtsverbänden eingerichtet und werden vom örtlichen Sozialhilfeträger finanziert. Dabei werden kostenlose Fahrgutscheine ausgegeben oder aber vom Behinderten der Nahverkehrstarif für die private Beförderung verlangt.

 

Fahrdienste sind freiwillige Leistungen der Gemeinden, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

 

2. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Die Regelungen sind regional unterschiedlich. Auskünfte erteilt das jeweilige Sozialamt, Bereich Behindertenhilfe.

 

3. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Behinderung

Nachteilsausgleiche

 

 

Letzte Aktualisierung am 02.03.2011   Redakteur/in: Sabine Bayer

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