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Familienentlastender Dienst

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Der familienentlastende Dienst will Familien mit einem behinderten Kind, Jugendlichen oder Erwachsenen entlasten, indem er zeitweise die Pflege und Betreuung des behinderten Familienmitglieds übernimmt.

 

2. Zielezum Inhaltsverzeichnis

Der Familienentlastende Dienst (FED), zunehmend familienunterstützender Dienst (FUD) genannt, hat die Aufgabe, Familien mit einem behinderten Kind, Jugendlichen oder Erwachsenen Erholung und Freiräume zu verschaffen, damit auch pflegende und betreuende Angehörige am gesellschaftlichen oder kulturellen Leben teilnehmen können. Das soll die Kräfte erhalten bzw. wiederherstellen, die für die Pflege und Betreuung des Behinderten notwendig sind. Auch dem behinderten Menschen soll dadurch mehr Autonomie und Selbstständigkeit außerhalb des Elternhauses ermöglicht werden.

 

3. Umfangzum Inhaltsverzeichnis

Art und Umfang der Unterstützung orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen, sie werden mit den Betroffenen abgeklärt und fest vereinbart. Zu den Angeboten gehören stundenweise- aber auch mehrtägige Betreuung in der Familienwohnung oder in Räumlichkeiten des Dienstes, sozialpädagogische Begleitung, sozialrechtliche und psychosoziale Hilfen, Freizeitbegleitung, Bildungsveranstaltungen, Fahrdienste etc.

Im Einzelfall werden auch individuelle Assistenzen z.B. für den Kindergarten- oder Schulbesuch, den Arbeitsbereich etc. bereitgestellt.

Die Finanzierung erfolgt meistens über die Pflegeversicherung (Näheres unter Ersatzpflege/Praxistipp und Pflegeleistungsergänzungsgesetz). Kostenträger können auch die Krankenkasse, das Sozialamt (Eingliederungshilfe für Behinderte, Hilfe zur Pflege) oder das Jugendamt sein.

 

4. Offene Hilfenzum Inhaltsverzeichnis

"Offene Hilfen" ist der Sammelbegriff für alle Hilfen für behinderte Menschen und ihre Angehörigen, die das Leben und Lernen im gesellschaftlichen Bereich ermöglichen, sowie für ergänzende Hilfen, welche die Angehörigen bei der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Hilfsangeboten unterstützen.

Im weiteren Sinne sind offene Hilfen alle dezentral angebotenen Hilfen wie Beratung behinderter Menschen, Frühförderung, Assistenz und Integrationshilfen im Freizeit-, Wohn- und Arbeitsbereich sowie in der Schule und im Kindergarten, ambulante Pflegedienste, familienentlastende Dienste, Fahrdienste etc.

 

5. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Frühförderung behinderter Kinder

Fahrdienste

Ambulante Pflegedienste

Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter (Mutter-Kind-Kur)

Familienpflegezeit 

Grad der Behinderung bei Hirnschäden im Kindes- und Jugendalter

Down-Syndrom

Schädel-Hirn-Trauma

 

 

Letzte Aktualisierung am 31.12.2011   Redakteur/in: Sabine Bayer

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