Fehlgeburt und Totgeburt
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1. Das Wichtigste in Kürze
Es ist wichtig zwischen Fehlgeburt und Totgeburt zu unterscheiden, da für totgeborene Kinder eine standesamtliche Meldepflicht und eine Bestattungspflicht besteht. Um eine Fehl- oder Totgeburt psychisch zu verarbeiten, kann eine Bestattungszeremonie hilfreich sein, aber auch die Klinikseelsorge, der psychosoziale Dienst der Klinik und Selbsthilfegruppen.
2. Unterscheidung Fehlgeburt - Totgeburt
Fehlgeburt ist die vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft vor der 24. Schwangerschaftswoche, wobei das Geburtsgewicht des Kindes unter 500 Gramm liegt.
Bei einer Totgeburt wiegt das Kind mindestens 500 Gramm und ist im Mutterleib oder während der Geburt verstorben. Totgeburten müssen standesamtlich registriert werden. Auf Wunsch des Verfügungsberechtigten wird der Vor- und Familienname eines totgeborenen Kindes im Geburtenbuch eingetragen.
2.1. Mutterschutz
Bei einer Totgeburt wird Mutterschutz gewährt. Die Dauer ist abhängig vom Tag der Entbindung und vom Geburtsgewicht des Kindes. Frauen haben jedoch die Möglichkeit, vorzeitig wieder ihrer Arbeit nachzugehen, wenn sie das ausdrücklich wünschen und aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht, jedoch nicht in den ersten beiden Wochen nach der Geburt.
Bei einer Fehlgeburt bekommt die Frau weder Mutterschutz noch Mutterschaftsgeld.
3. Bestattung
Totgeborene Kinder unterliegen der Bestattungspflicht. Es empfiehlt sich unter Umständen auch bei Fehlgeburten eine Bestattung, da die Zeremonie bei der Bewältigung des Verlustes helfen kann.
Möglich ist auch eine anonyme Bestattung oder bei Fehlgeburten eine Bestattung durch die Klinik. Letztere ist in der Regel kostenlos. Ansonsten werden Bestattungen durch städtische und private Bestattungsdienste durchgeführt.
Wenn Ärzte und andere Klinikmitarbeiter entsprechende Fragen der Mutter/Eltern nicht beantworten können, kann oft die Klinikseelsorge weiterhelfen. Die Mitgliedschaft in einer Kirche ist in der Regel für ein Beratungsgespräch nicht nötig.
4. Trauerarbeit
Um den Verlust des Kindes und die Trauer zu bewältigen, helfen Selbsthilfegruppen. Die Kosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen, in der Regel ist die Teilnahme dennoch kostenfrei, da sie von gemeinnützigen Organisationen angeboten werden. Mögliche Anlaufstellen für Informationen sind die Klinikseelsorge, der psychosoziale Dienst der Klinik, Ärzte, Nachsorgeeinrichtungen, Hospizvereine, die Pfarrei, die Telefonseelsorge.
Wird infolge des Verlustes eine Psychotherapie notwendig, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. In Einzelfällen tritt die Krankenhilfe des Sozialhilfeträgers für die Kosten ein.
5. Wer hilft weiter?
Initiative Regenbogen "Glücklose Schwangerschaft" e.V., Westring 100, 33378 Rheda-Wiedenbrück, E-Mail: HGST@initiative-regenbogen.de,
www.gluecklose-schwangerschaft.de, Kontaktadressenvermittlung über Telefon 05141 9952922 oder KAV@initiative-regenbogen.de.
6. Verwandte Links
Letzte Aktualisierung am 24.11.2011 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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