Fehlgeburt und Totgeburt

1. Das Wichtigste in Kürze

Eine Fehl- oder Totgeburt ist für betroffene Eltern ein schwerer Schicksalsschlag. Um eine Fehl- oder Totgeburt psychisch zu verarbeiten, kann eine Bestattungszeremonie hilfreich sein, aber auch die Klinikseelsorge, der psychosoziale Dienst der Klinik und Selbsthilfegruppen.

2. Unterscheidung Fehlgeburt - Totgeburt

Eine Fehlgeburt ist die vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft vor der 24. Schwangerschaftswoche, wobei das Geburtsgewicht des Kindes unter 500 Gramm liegt.

Bei einer Totgeburt wiegt das Kind mindestens 500 Gramm und ist im Mutterleib oder während der Geburt verstorben. Totgeburten müssen standesamtlich registriert werden. Auf Wunsch des Verfügungsberechtigten wird der Vor- und Familienname eines totgeborenen Kindes im Geburtenbuch eingetragen.

Seit dem 15.5.2013 können auch Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht beim Standesamt angezeigt werden, um ihnen damit offiziell eine Existenz zu geben. Diese Regelung gilt auch für Eltern, deren Kind vor dem 15.5.2013 tot zur Welt gekommen ist.

2.1. Mutterschutz

Bei einer Totgeburt wird Mutterschutz gewährt. Die Dauer entspricht in der Regel der allgemeinen Schutzfrist nach der Entbindung. Frauen haben jedoch die Möglichkeit, vorzeitig wieder ihrer Arbeit nachzugehen, wenn sie das ausdrücklich wünschen und aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht, jedoch nicht in den ersten beiden Wochen nach der Geburt.

Bei einer Fehlgeburt bekommt die Frau weder Mutterschutz noch Mutterschaftsgeld. Sie kann jedoch von einem Arzt krankgeschrieben werden (Arbeitsunfähigkeit) und hat dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Zudem gibt es seit 1.1.2018 einen Kündigungsschutz bis zum Ablauf von 4 Monaten für Frauen nach einer Fehlgeburt, die nach der 12. Schwangerschaftswoche erfolgte.

3. Bestattung

Totgeborene Kinder unterliegen der Bestattungspflicht und damit den unterschiedlichen Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer. Unter Umständen empfiehlt sich auch bei Fehlgeburten eine Bestattung, da die Zeremonie bei der Bewältigung des Verlustes helfen kann.

Möglich ist auch eine anonyme Bestattung oder bei Fehlgeburten eine Bestattung durch die Klinik. Letztere ist in der Regel kostenlos. Ansonsten werden Bestattungen durch städtische und private Bestattungsdienste durchgeführt.

Wenn Ärzte und andere Klinikmitarbeiter entsprechende Fragen der Mutter/Eltern nicht beantworten können, kann oft die Klinikseelsorge weiterhelfen. Die Mitgliedschaft in einer Kirche ist in der Regel für ein Beratungsgespräch nicht nötig.

4. Trauerarbeit

Um den Verlust des Kindes und die Trauer zu bewältigen, können Selbsthilfegruppen hilfreich sein. Die Kosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen, in der Regel ist die Teilnahme dennoch kostenfrei, da sie von gemeinnützigen Organisationen angeboten werden. Mögliche Anlaufstellen für Informationen sind die Klinikseelsorge, der psychosoziale Dienst der Klinik, Ärzte, Nachsorgeeinrichtungen, Hospizvereine, die Pfarrei und die Telefonseelsorge.

Wird infolge des Verlustes eine Psychotherapie notwendig, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. In Einzelfällen tritt die Krankenhilfe des Sozialhilfeträgers für die Kosten ein.

5. Wer hilft weiter?

Die Initiative REGENBOGEN „Glücklose Schwangerschaft“ unter www.initiative-regenbogen.de. Hier werden Betroffene, Freunde und Helfende von Eltern unterstützt, die selbst ein oder mehrere Kinder vor oder kurz nach der Geburt verloren haben. Kontaktadressenvermittlung zu anderen betroffenen Eltern per E-Mail über KAV@initiative-regenbogen.de.

6. Verwandte Links

Trauer > Überblick

Schwangerschaft Entbindung

Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche

Letzte Bearbeitung: 08.05.2020

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