Behinderung > Flugverkehr

1. Das Wichtigste in Kürze

Um für Menschen mit Behinderungen den Aufenthalt am Flughafen und die Reise im Flugzeug so barrierefrei wie möglich zu gestalten, gibt es verschiedene Erleichterungen, wie z.B. einen Rollstuhlservice sowie ausgewiesene Ankunfts- und Abfahrtsorte. Die Regelungen zu Begleitpersonen sind je nach Fluggesellschaft unterschiedlich, Begleithunde können unter bestimmten Voraussetzungen in die Passagierkabine mitgenommen werden.

2. Begleitperson

Die Regelungen für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen sind je nach Fluggesellschaft sehr unterschiedlich.

Reisende mit Behinderungen, die eine Begleitperson mitnehmen wollen, sollten sich so früh wie möglich bei der Fluggesellschaft, mit der sie reisen wollen, nach den aktuellen Regelungen erkundigen. Zum Teil sind Begleitpersonen Pflicht, z.B. wenn der Mensch mit Behinderung sich im Notfall nicht selbst helfen kann, zum Teil muss die Begleitperson den vollen Flugpreis bezahlen.

Wenn die Begleitperson den Menschen mit Behinderung bei dessen Berufsausübung und auf Dienstreisen begleitet, steht die Begleitperson unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

3. Begleithund

Ausgebildete Begleit- und Assistenzhunde können mit in die Passagierkabine genommen werden, wenn sie in den Fußraum des Passagiers passen, dort während des Flugs bleiben und angeleint bzw. mit einem Geschirr gesichert sind. Die Mitnahme eines Begleithundes muss mindestens 2 Tage vor dem Flug bei der Fluggesellschaft angemeldet und die Einreisebestimmungen des Ziellandes müssen beachtet werden.

4. Hilfen für Menschen mit Behinderungen am Flughafen

Mittlerweile sind fast alle internationalen Flughäfen weltweit so ausgestattet, dass sie Passagiere mit Geh-, Seh- oder Hörbehinderung mit individuellen Services unterstützen. Es ist wichtig, dass der Fluggast bereits bei der Buchung des Tickets im Reisebüro oder bei der Fluglinie direkt seine Einschränkungen und Bedürfnisse mitteilt, abhängig von der Airline spätestens 48 Stunden vor Abflug. Folgende Dienste werden z.B. angeboten:

  • Behindertengerechte Schalter beim Check-in
  • Ausgewiesene Ankunfts- und Abfahrtsorte für Passagiere mit Behinderungen
  • Rollstuhlservice: Bodenpersonal begleitet den Menschen mit Behinderung vom Abflugbereich zum Flugzeug, von Flugzeug zu Flugzeug (Umsteiger) oder vom Flugzeug zum Ankunftsbereich. Flughafeneigene Rollstühle werden zur Verfügung gestellt.

Ausführliche Informationen über die Rechte und Beschwerdemöglichkeiten von Flugreisenden mit Mobilitätseinschränkungen bietet das Luftfahrt-Bundesamt unter www.lba.de > Fluggastrechte > Mobilitätseinschränkungen. Dort kann auch die Broschüre "Barrierefreies Reisen mit dem Flugzeug" heruntergeladen werden.

5. Praxistipp

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert auf www.einfach-teilhaben.de > Themen > Mobilität und Reisen > Barrierefreies Reisen > Reisen mit dem Flugzeug über Reisen mit dem Flugzeug.

Informationen über Einrichtungen, Serviceleistungen, Anlaufstellen und sonstige Ermäßigungen für Fluggäste mit Behinderungen erhalten Sie bei Reisebüros bzw. den Flughäfen und -gesellschaften.

Im Internet finden Sie entsprechende Informationen mit dem Namen der Fluggesellschaft und "barrierefrei" als Suchbegriff. Entsprechende Seiten sind z.B.:

6. Verwandte Links

Behinderung > Urlaub und Freizeit

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Nachteilsausgleiche bei Behinderung

Merkzeichen B

Behinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Letzte Bearbeitung: 25.07.2023

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