Flugverkehr
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1. Begleitperson
Deutsche Linienfluggesellschaften befördern notwendige Begleitpersonen von Behinderten mit Merkzeichen B im innerdeutschen Flugverkehr kostenlos.
Wenn die Begleitperson den Behinderten bei dessen Berufsausübung und auf Dienstreisen begleitet, steht die Begleitperson unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
2. Hilfen für Menschen mit Einschränkungen
Mittlerweile sind fast alle internationalen Flughäfen weltweit so ausgestattet, dass sie den Bedürfnissen gehbehinderter, aber auch seh- und hörbehinderter Passagiere entsprechen. Es ist wichtig, dass der Fluggast bereits bei der Buchung des Tickets im Reisebüro oder bei der Fluglinie direkt seine Einschränkungen und Bedürfnisse mitteilt. Folgende Dienste werden beispielsweise angeboten:
- Behindertengerechte Schalter beim Check-in
- Sonderbetreuungsräume für behinderte Passagiere
- Rollstuhlservice: Bodenpersonal begleitet den behinderten Menschen vom Abflugbereich zum Flugzeug, von Flugzeug zu Flugzeug (Umsteiger) oder vom Flugzeug zum Ankunftsbereich. Flughafeneigene Rollstühle werden zur Verfügung gestellt.
Informationen über Einrichtungen, Serviceleistungen und Anlaufstellen für behinderte Fluggäste erteilen die jeweiligen Flughäfen.
3. Wer hilft weiter?
Informationen über sonstige Ermäßigungen für behinderte Fluggäste sind bei Reisebüros bzw. den Fluggesellschaften erhältlich.
4. Verwandte Links
Letzte Aktualisierung am 29.07.2010 Redakteur/in: Sabine Bayer
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