Früherkennung von Krankheiten
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1. Das Wichtigste in Kürze
Viele Krankheiten können bei einer frühen Erkennung effektiver bekämpft werden. Für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen übernehmen die Krankenkassen deshalb die Kosten. Die bekanntesten Früherkennungsmaßnahmen sind die U1 bis U9 bei Kindern sowie die Krebsvorsorge.
2. Allgemeines
Der Früherkennung von Krankheiten dienen Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene und Kinderfrüherkennungsuntersuchungen.
Die Früherkennung im Sinne der Krankenversicherung ist durch 4 Kriterien bestimmt:
- Das Vor- und Frühstadium der Krankheiten muss diagnostisch erfassbar sein.
- Die Krankheitszeichen müssen medizinisch-technisch eindeutig erfassbar sein.
- Die Krankheiten müssen wirksam behandelt werden können.
- Es müssen genügend Ärzte und Einrichtungen vorhanden sein, um aufgefundene Verdachtsfälle eingehend zu diagnostizieren und zu behandeln.
3. Gesundheitsuntersuchungen
(§ 25 SGB V)
Die Krankenkasse übernimmt bei erwachsenen Versicherten alle anfallenden Kosten für sogenannte Gesundheitsuntersuchungen. Dabei fällt keine Praxisgebühr an.
- Für die Früherkennung von Krankheiten, z.B. Diabetes, Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen, jedes 2. Jahr ab dem 35. Geburtstag (sogenannter Gesundheits-Check-up)
- Krebsvorsorgeuntersuchung (einschließlich der diesbezüglichen Beratung) einmal jährlich
Frauen
ab 20 Jahren: Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
ab 30 Jahren: zusätzlich Früherkennung von Brustkrebs
ab 35 Jahren: Früherkennung von Hautkrebs
ab 50 Jahren: zusätzlich Früherkennung von Krebskrankheiten des Enddarms und des übrigen Dickdarms
von 50 bis 70 Jahren: alle 24 Monate Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs, allerdings ist die Möglichkeit noch nicht in allen Bundesländern gegeben.Männer
ab 35 Jahren: Früherkennung von Hautkrebs
ab 45 Jahren: Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitales (Prostatakarzinom)
ab 50 Jahren: zusätzlich Früherkennung von Krebskrankheiten des Enddarms und des übrigen Dickdarms
4. Richtlinien
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zur Früherkennung von Krankheiten sogenannte Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien, Kinder-Richtlinien, Richtlinen zur Jugendgesundheitsuntersuchung und Krebsfrüherkennungs-Richtlinien erstellt. Diese Richtlinien können Sie unter
www.g-ba.de > Informations-Archiv > Richtlinien downloaden.
5. Kinderfrüherkennungsuntersuchungen
(§ 26 SGB V)
Die Krankenversicherung übernimmt bei Kindern die Kosten für folgende Untersuchungen (abgekürzt "U") zur Früherkennung von Krankheiten. Die Untersuchungsinhalte sind nicht vollständig sondern beispielhaft aufgeführt.
- U 1: Neugeborenen-Erstuntersuchung
Kontrolle von Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag und Reflexen.
Neugeborenen-Screening zur Früherkennung angeborener Stoffwechseldefekte und endokriner Störungen. - Neugeborenen-Hörscreening bis zum 3. Lebenstag, spätestens bis zur U 2
Früherkennung von Hörstörungen - U 2: Neugeborenen-Untersuchung vom 3.-10. Lebenstag
Untersuchung aller Organe, Sinnesorgane und Reflexe. Blutprobe zur Früherkennung eventueller Stoffwechsel- und Hormonstörungen. - U 3: 4.-5. Lebenswoche
Prüfung der altersgemäßen Entwicklung der Reflexe, der Motorik, des Gewichts und der Reaktionen. Untersuchung der Organe und der Hüften. Abfrage des Trinkverhaltens. - U 4: 3.-4. Lebensmonat
Untersuchung aller Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, von Wachstum, Motorik und Nervensystem. - U 5: 6.-7. Lebensmonat
Kontrolle von Gehör und Augen, altersgerechter Motorik und Bewegungen und der Auffassungsgabe. - U 6: 10.-12. Lebensmonat
Kontrolle der geistigen Entwicklung, der Sinnesorgane und der Bewegungsfähigkeit. - U 7: 21.-24. Lebensmonat
Test der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung. - U 7a: 34.-36. Lebensmonat
Frühzeitige Erkennung von Sehstörungen und sonstigen Auffälligkeiten - U 8: 46.-48. Lebensmonat
Intensive Prüfung aller Organe, Bewegungsabläufe, Entwicklungen, Verhaltensweisen, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen im Vorschulalter gezielt behandeln zu können. - U 9: 60.-64. Lebensmonat
Noch einmal intensive Prüfung aller Organe, des Hörens und Sehens, der Sprachentwicklung und Bewegungsfähigkeit, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen und zu heilen. - J 1: 13.- 14. Lebensjahr
Die sogenannte "Jugendgesundheitsuntersuchung" sucht mögliche Krankheiten, die die Entwicklung gefährden könnten. Außerdem Gespräch über Suchtgefahren: Alkohol, Rauchen, Drogen, Essverhalten.
Bei Geringverdienenden oder nicht Krankenversicherten kommt unter Umständen das Sozialamt für die Kosten der Gesundheits- und Kinderuntersuchungen auf. Näheres unter Vorbeugende Gesundheitshilfe.
6. Wer hilft weiter?
7. Verwandte Links
Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren
Frühförderung behinderter Kinder
Gesetzesquelle(n)
(§§ 25, 26 SGB V)
Letzte Aktualisierung am 07.12.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
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