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Gemeinsamer Bundesausschuss

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Aufgabe des GBA ist, den gesetzlichen Rahmen auszufüllen und für die alltagspraktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Dabei konkretisiert der GBA u.a., welche ambulanten oder stationären Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Die vom GBA beschlossenen Richtlinien gelten verbindlich für die gesetzlichen Krankenkassen, deren Versicherte, die behandelnden Ärzte sowie andere Leistungserbringer.

 

Alle derzeit gültigen Richtlinien des GBA finden Sie unter externer Linkwww.g-ba.de > Informations-Archiv > Richtlinien.

 

Gesetzesquelle(n) 

(§ 92 SGB V)

 

Letzte Aktualisierung am 26.06.2009   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

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