Genetische Beratung
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1. Das Wichtigste in Kürze
Eine genetische Beratung informiert über die Veranlagung zu Krankheiten. Das kann z.B. bei einem Kinderwunsch Entscheidungshilfen bieten. Erste Ansprechpartner sind in der Regel die Frauenärzte.
2. Zielgruppen und Themen
Die genetische Beratung informiert:
- alle, die wissen wollen, ob sie selbst oder ihre Kinder eine erblich bedingte Krankheit bekommen können
- Paare und Einzelpersonen, die sich Kinder wünschen
- schwangere Frauen
- von Erbkrankheiten Betroffene oder wenn eine Erbkrankheit vermutet wird
- Kinder mit einer möglicherweise oder sicher erblich bedingten Krankheit
- Personen, deren Verwandte eine Erbkrankheit haben
- wenn Partner blutsverwandt sind und sich Kinder wünschen
- bei mehr als einer Fehlgeburt
- wenn vor der Schwangerschaft eine Strahlenbehandlung oder eine Behandlung mit erbgutverändernden Medikamenten erfolgt ist
- bei Fragen zu vorgeburtlichen Untersuchungen und/oder bereits erfolgten Erbanlagen- oder Chromosomenuntersuchungen
Die Krankenkasse und unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt übernehmen die Kosten der genetischen Beratung. Hierzu zählen die individuelle persönliche und die Familien-Beratung.
3. Ablauf und Umfang der Beratung
Vor Beginn der Beratung schickt die Beratungsstelle einen Fragebogen mit Auskunftserlaubnis über die bisher behandelnden Ärzte an die Anfragenden. Der Termin wird erst nach Vorliegen aller relevanten Arztberichte vereinbart. Die Beratung dauert etwa eine Stunde und umfasst gegebenenfalls:
- Genetische Untersuchungen
- Chromosomenanalyse
- Molekulargenetische Untersuchung
- Vermittlung von vorgeburtlichen Untersuchungen wie Fruchtwasserpunktion oder spezielle Ultraschalluntersuchungen
4. Sozialhilfe: Hilfe zur Familienplanung
Das Sozialamt übernimmt unter Umständen dieselben Leistungen wie die Krankenkassen als "Hilfe zur Familienplanung". Sie zählen zur Gesundheitshilfe (§ 49 SGB XII).
4.1. Voraussetzung
- Der Hilfesuchende erfüllt die Voraussetzungen zur Gesundheitshilfe
und - das Einkommen des Betroffenen liegt unter der Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII. Näheres unter Einsatz von Einkommen und Vermögen.
5. Wer hilft weiter?
Falls der behandelnde Gynäkologe oder Arzt keine entsprechende
Zusatzausbildung absolviert hat, muss er Ratsuchende an eine genetische
Beratungsstelle oder einen Facharzt überweisen. Beratungsstellen können
erfragt werden bei Frauenärzten, Schwangerschaftsberatungsstellen und
dem Bundesverband Deutscher Humangenetiker, Telefon 030 55954411,
www.bvdh.de.
6. Verwandte Links
Letzte Aktualisierung am 16.06.2009 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek













