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Gesundheitshilfe

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Die Gesundheitshilfe ist der Krankenversicherungsschutz des Sozialamts. Es trägt die Behandlungskosten bei Personen, die nicht bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert werden können und die Kosten nicht selbst tragen können.

 

2. Umfangzum Inhaltsverzeichnis

 

3. Voraussetzungenzum Inhaltsverzeichnis

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen, um Gesundheitshilfe zu erhalten:

 

Wer aufgrund der Gesundheitsreform 2007 in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versicherungspflichtig wurde, erhält keine Gesundheitshilfe vom Sozialamt. Falls die Beiträge nicht selber bezahlt werden können, kann eine Kostenübernahme beim Sozialamt beantragt werden.

 

4. Unterhaltspflichtzum Inhaltsverzeichnis

Bei der Gesundheitshilfe wird wie bei den meisten Sozialhilfeleistungen die Unterhaltspflicht der Angehörigen geprüft. Hierunter fallen der nicht getrennt lebende Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder und Eltern. Näheres unter Unterhaltspflicht.

 

5. Zuzahlungenzum Inhaltsverzeichnis

Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze sind zu leisten. Näheres unter Zuzahlungen Krankenversicherung und Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung.

 

6. Praxistippzum Inhaltsverzeichnis

Wer Gesundheitshilfe vom Sozialamt erhält,

  • wird entweder über eine gesetzliche Krankenversicherung verwaltet und erhält eine Versichertenkarte, ist aber kein reguläres Mitglied dieser Krankenkasse. Die Krankenkasse rechnet regelmäßig mit dem Sozialamt ab.
  • oder er muss sich beim Sozialamt immer einen Behandlungsschein im Vorfeld holen. Ausnahmen: Notfall und Behandlung an Sonn- und Feiertagen. Die erbrachte medizinische Leistung wird direkt vom Sozialamt an den Arzt gezahlt.

 

7. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Sozialamt

 

8. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Unterhaltspflicht

Sozialhilfe

Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Gesundheitsreform 2007

 

Gesetzesquelle(n) 

(§§ 47 ff. SGB XII)

 

Letzte Aktualisierung am 18.02.2010   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

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