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Grad der Behinderung bei Leberschäden

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Bei Leberschäden kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt werden. Die Höhe des GdB/GdS richtet sich bei chronischer Hepatitis nach der Entzündungsaktivität, bei den sonstigen Leberschäden meist nach den Funktionsbeinträchtigungen.

 

2. Versorgungsmedizinische Grundsätzezum Inhaltsverzeichnis

Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS).
Die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" ersetzen seit 1.1.2009 die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht" und werden vom Bundesjustizministerium unter externer Linkwww.gesetze-im-internet.de > Gesetze/Verordnungen > V > VersMedV > Anlage zu § 2 > Anlage als Download angeboten.

 

3. Anhaltswerte bei chronischer Hepatitiszum Inhaltsverzeichnis

Unter dem Begriff "chronische Hepatitis" werden alle chronischen Verlaufsformen von Hepatitiden zusammengefasst. Dazu gehören insbesondere die Virus-, die Autoimmun-, die Arzneimittel- und die kryptogene Hepatitis.

 

Chronische Hepatitis

GdB/GdS

ohne (klinisch-)entzündliche Aktivität

20

mit geringer (klinisch-)entzündlicher Aktivität

30

mit mäßiger (klinisch-)entzündlicher Aktivität

40

mit starker (klinisch-)entzündlicher Aktivität, je nach Funktionsstörung

50-70

Alleinige Virus-Replikation ("gesunder Virusträger")
Bei Hepatitis-C-Virus nur nach histologischem Ausschluss einer Hepatitis.

10

 

3.1. Vorliegen eines histologischen Befunds

Bei Vorliegen eines histologischen Befunds gelten für die Virus-Hepatitiden folgende Besonderheiten.

Die Bezeichnung der chronischen viralen Hepatitis umfasst die nekroinflammatorische Aktivität (Grading) und den Grad der Fibrose (Staging). Der GdB/GdS ergibt sich aus folgender Tabelle, wobei die genannten GdB/GdS-Werte die üblichen klinischen Auswirkungen mit umfassen.

 

 

Fibrose

null - gering

Fibrose

mäßig

Fibrose

stark

Nekroinflammatorische Aktivität gering

20

20

30

Nekroinflammatorische Aktivität mäßig

30

40

40

Nekroinflammatorische Aktivität stark

50

60

70

 

Anmerkung

Die Auswertung des histologischen Befunds soll sich am modifizierten histologischen Aktivitätsindex (HAI) ausrichten.

  • Eine geringe nekro-inflammatorische Aktivität entspricht einer Punktzahl von 1 bis 5,
  • eine mäßige nekro-inflammatorische Aktivität einer Punktzahl von 6 bis 10 und
  • eine starke nekro-inflammatorische Aktivität einer Punktzahl von 11 bis 18.
  • Eine fehlende bzw. geringe Fibrose entspricht einer Punktzahl 0 bis 2,
  • eine mäßige Fibrose der Punktzahl 3 und
  • eine starke Fibrose einer Punktzahl von 4 bis 5.

 

3.2. Virushepatitis C

Für Virushepatitis C gelten bei fehlender Histologie im Hinblick auf die chemischen Laborparameter folgende Besonderheiten:

  • ALAT/GPT-Werte im Referenzbereich entsprechen bei nachgewiesener Hepatitis-C-Virus-Replikation einer chronischen Hepatitis ohne (klinisch-)entzündliche Aktivität
  • ALAT/GPT-Werte bis zum 3-fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs entsprechen einer geringen (klinisch-)entzündlichen Aktivität
  • ALAT/GPT-Werte vom 3-fachen bis zum 6-fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs entsprechen einer mäßigen (klinisch-)entzündlichen Aktivität
  • ALAT/GPT-Werte von mehr als dem 6-fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs entsprechen einer starken (klinisch-)entzündlichen Aktivität.

 

4. Anhaltswerte bei sonstigen Leberschädenzum Inhaltsverzeichnis

Fibrose der Leber

GdB/GdS

ohne Komplikationen

0-10

 

Leberzirrhose

GdB/GdS

kompensiert inaktiv

30

kompensiert gering aktiv

40

kompensiert stärker aktiv

50

dekompensiert (Aszites, portale Stauung, hepatische Enzephalopathie)

60-100

 

Fettleber (auch nutritiv-toxisch)

GdB/GdS

ohne Mesenchymreaktion

0-10

 

Nach Leberteilresektion ist der GdB/GdS allein davon abhängig, ob und wieweit Funktionsbeeinträchtigungen verblieben sind.

 

Nach Entfernung eines malignen primären Lebertumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. GdB/GdS während dieser Zeit 100.

 

Nach Lebertransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im allgemeinen 2 Jahre). GdB/GdS während dieser Zeit 100.

Danach selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression GdB/GdS von wenigstens 60.

 

5. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Grad der Behinderung

Behinderung

Versorgungsamt

Hepatitis C

Hepatitis C > Allgemeines

Hepatitis C > Beruf

Hepatitis C > Finanzielle Hilfen

Hepatitis C > Medizinische Rehabilitation

Hepatitis C > Schwerbehinderung

 

 

Letzte Aktualisierung am 19.05.2009   Redakteur/in: Anja Wilckens

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