Grad der Behinderung bei Leberschäden
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1. Das Wichtigste in Kürze
Bei Leberschäden kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt werden. Die Höhe des GdB/GdS richtet sich bei chronischer Hepatitis nach der Entzündungsaktivität, bei den sonstigen Leberschäden meist nach den Funktionsbeinträchtigungen.
2. Versorgungsmedizinische Grundsätze
Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung
nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten
Anhaltswerte über die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) bzw. des
Grads der Schädigungsfolgen (GdS).
Die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" ersetzen seit 1.1.2009 die
"Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen
Entschädigungsrecht" und werden vom Bundesjustizministerium unter
www.gesetze-im-internet.de > Gesetze/Verordnungen > V > VersMedV > Anlage zu § 2 > Anlage als Download angeboten.
3. Anhaltswerte bei chronischer Hepatitis
Unter dem Begriff "chronische Hepatitis" werden alle chronischen Verlaufsformen von Hepatitiden zusammengefasst. Dazu gehören insbesondere die Virus-, die Autoimmun-, die Arzneimittel- und die kryptogene Hepatitis.
Chronische Hepatitis |
GdB/GdS |
ohne (klinisch-)entzündliche Aktivität |
20 |
mit geringer (klinisch-)entzündlicher Aktivität |
30 |
mit mäßiger (klinisch-)entzündlicher Aktivität |
40 |
mit starker (klinisch-)entzündlicher Aktivität, je nach Funktionsstörung |
50-70 |
|
Alleinige Virus-Replikation ("gesunder Virusträger") |
10 |
3.1. Vorliegen eines histologischen Befunds
Bei Vorliegen eines histologischen Befunds gelten für die Virus-Hepatitiden folgende Besonderheiten.
Die Bezeichnung der chronischen viralen Hepatitis umfasst die nekroinflammatorische Aktivität (Grading) und den Grad der Fibrose (Staging). Der GdB/GdS ergibt sich aus folgender Tabelle, wobei die genannten GdB/GdS-Werte die üblichen klinischen Auswirkungen mit umfassen.
| Fibrose null - gering | Fibrose mäßig | Fibrose stark |
Nekroinflammatorische Aktivität gering | 20 | 20 | 30 |
Nekroinflammatorische Aktivität mäßig | 30 | 40 | 40 |
Nekroinflammatorische Aktivität stark | 50 | 60 | 70 |
Anmerkung
Die Auswertung des histologischen Befunds soll sich am modifizierten histologischen Aktivitätsindex (HAI) ausrichten.
- Eine geringe nekro-inflammatorische Aktivität entspricht einer Punktzahl von 1 bis 5,
- eine mäßige nekro-inflammatorische Aktivität einer Punktzahl von 6 bis 10 und
- eine starke nekro-inflammatorische Aktivität einer Punktzahl von 11 bis 18.
- Eine fehlende bzw. geringe Fibrose entspricht einer Punktzahl 0 bis 2,
- eine mäßige Fibrose der Punktzahl 3 und
- eine starke Fibrose einer Punktzahl von 4 bis 5.
3.2. Virushepatitis C
Für Virushepatitis C gelten bei fehlender Histologie im Hinblick auf die chemischen Laborparameter folgende Besonderheiten:
- ALAT/GPT-Werte im Referenzbereich entsprechen bei nachgewiesener Hepatitis-C-Virus-Replikation einer chronischen Hepatitis ohne (klinisch-)entzündliche Aktivität
- ALAT/GPT-Werte bis zum 3-fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs entsprechen einer geringen (klinisch-)entzündlichen Aktivität
- ALAT/GPT-Werte vom 3-fachen bis zum 6-fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs entsprechen einer mäßigen (klinisch-)entzündlichen Aktivität
- ALAT/GPT-Werte von mehr als dem 6-fachen der oberen Grenze des Referenzbereichs entsprechen einer starken (klinisch-)entzündlichen Aktivität.
4. Anhaltswerte bei sonstigen Leberschäden
Fibrose der Leber |
GdB/GdS |
ohne Komplikationen |
0-10 |
Leberzirrhose |
GdB/GdS |
kompensiert inaktiv |
30 |
kompensiert gering aktiv |
40 |
kompensiert stärker aktiv |
50 |
dekompensiert (Aszites, portale Stauung, hepatische Enzephalopathie) |
60-100 |
Fettleber (auch nutritiv-toxisch) |
GdB/GdS |
ohne Mesenchymreaktion |
0-10 |
Nach Leberteilresektion ist der GdB/GdS allein davon abhängig, ob und wieweit Funktionsbeeinträchtigungen verblieben sind.
Nach Entfernung eines malignen primären Lebertumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. GdB/GdS während dieser Zeit 100.
Nach Lebertransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im allgemeinen 2 Jahre). GdB/GdS während dieser Zeit 100.
Danach selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression GdB/GdS von wenigstens 60.
5. Verwandte Links
Hepatitis C > Finanzielle Hilfen
Hepatitis C > Medizinische Rehabilitation
Hepatitis C > Schwerbehinderung
Letzte Aktualisierung am 19.05.2009 Redakteur/in: Anja Wilckens
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