Häusliche Pflege Pflegeversicherung
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1. Das Wichtigste in Kürze
Zur häuslichen Pflege im Sinne der Pflegeversicherung zählen alle Leistungen, die ein pflegebedürftiger Patient zu Hause erhält. Sie ist abzugrenzen von der Vollstationären Pflege im Heim.
2. Überblick über die Leistungen
Zu den Leistungen und Möglichkeiten der häuslichen Pflege zählen:
- Pflegegeld Pflegeversicherung
Die Pflege wird nur von (einem) Angehörigen übernommen. - Pflegesachleistungen
Die Pflege wird nur von einem ambulanten Pflegedienst übernommen. - Kombinationsleistung
Die Pflege wird sowohl von (einem) Angehörigen als auch von einem ambulanten Pflegedienst übernommen. - Bei erhöhtem Betreuungsbedarf, z.B. bei Demenz: Leistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz
- Pflegehilfsmittel
Dazu zählen auch technische Hilfen und Wohnumfeldverbesserungen. - Ersatzpflege
Zu Hause übernimmt vorübergehend eine andere als die übliche Person die Pflege. - Pflegezeit
Ein Berufstätiger lässt sich für die Pflege eines nahen Angehörigen für maximal 6 Monate von der Arbeit freistellen. - Familienpflegezeit
Ein Berufstätiger reduziert für die Pflege eines Angehörigen seine Arbeitszeit für bis zu 2 Jahre, erhält dafür ein nur teilweise reduziertes Gehalt und holt die Arbeitszeit später teilweise nach. - Sozialversicherungsbeiträge für die Pflegeperson
Details unter Pflegeperson Pflegeversicherung Soziale Sicherung
Bei häuslicher Pflege können zeitweise auch folgende teilstationäre oder stationäre Pflege in Anspruch genommen werden:
- Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege)
Der Pflegebedürftige wird stundenweise in einer Pflegeeinrichtung betreut. - Kurzzeitpflege
Vorübergehende Pflege (max. 4 Wochen) in einem Heim, weil die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
3. Pflegekurse
Die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen entsteht oft unerwartet. Wer keine Erfahrung mit Pflege hat, ist damit schnell überfordert. Um pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegekräfte zu unterstützen, sie zu stärken, sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen für die Pflegekräfte und den Pflegebedürftigen zu mindern, bieten die Pflegekassen Pflegekurse an. Durchgeführt werden die Kurse (im Auftrag der Pflegekasse) oft von ambulanten Pflegediensten, Sozialstationen oder anderen Pflegeeinrichtungen.
Ein Pflegekurs vermittelt Angehörigen Fertigkeiten für die eigenständige Durchführung der Pflege, er kann auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden. Die Teilnahme ist kostenlos.
4. Wer hilft weiter?
5. Verwandte Links
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
Gesetzesquelle(n)
(§§ 36-40, 45 SGB XI)
Letzte Aktualisierung am 28.02.2012 Redakteur/in: Sabine Bayer
Bewerten Sie die obigen Informationen (Schulnoten-System)












