Häusliche Pflege Sozialhilfe
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1. Das Wichtigste in Kürze
Die Häusliche Pflege im Rahmen der Sozialhilfe umfasst die pflegerische Behandlung im häuslichen Umfeld. Sie kann vom Sozialamt als "Hilfe zur Pflege" (Pflege Sozialhilfe) geleistet werden.
2. Überblick über die Leistungen
Nur wenn die vorrangige Pflegekasse nicht leistet, tritt das Sozialamt nachrangig ein und übernimmt in der Regel dieselben Leistungen wie die Pflegekasse:
- Pflegegeld Sozialhilfe
- Pflegesachleistung
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Pflegehilfsmittel
- Pflegeperson Sozialhilfe
- Kombinationsleistung
In einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung erhalten Pflegebedürftige keine Hilfe zur häuslichen Pflege, d.h.: Das Sozialamt erbringt keine ambulanten Leistungen, wenn bereits stationäre Hilfe geleistet wird.
3. Voraussetzung
Pflegebedürftige dürfen die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII nicht überschreiten. Mehr zu Einsatz von Einkommen und Vermögen.
4. Wer hilft weiter?
Individuelle Auskünfte erteilt das Sozialamt.
5. Verwandte Links
Häusliche Pflege Pflegeversicherung
Gesetzesquelle(n)
(§§ 63-66 SGB XII)
Letzte Aktualisierung am 31.12.2011 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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