Hauptfürsorgestellen
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1. Aufgaben
Seit dem Inkrafttreten des SGB IX am 1.7.2001 sind die Hauptfürsorgestellen zuständig für Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), d.h. für individuelle Leistungen an Kriegsopfer und Wehrdienstbeschädigte (Kriegsopferfürsorge).
Für alle Aufgaben im Zusammenhang mit Schwerbehinderten sind die Integrationsämter zuständig.
2. Verwandte Links
Letzte Aktualisierung am 15.06.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
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