Hausarztmodell
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1. Das Wichtigste in Kürze
Beim Hausarztmodell verpflichtet sich der Patient, bei Beschwerden immer zuerst und immer zum selben Hausarzt zu gehen. Dieser Hausarzt soll als dauerhafter Partner die Behandlungsqualität verbessern und Kosten senken.
2. Angebot ist Pflicht, Teilnahme freiwillig
Die Krankenkassen sind seit 1.4.2007 verpflichtet, ihren Versicherten ein Hausarztmodell (hausarztzentrierte Versorgung) anzubieten. Die Teilnahme an einem Hausarztmodell ist sowohl für Patienten als auch für Ärzte freiwillig.
3. Voraussetzungen und Nutzen
Patienten, die am Hausarztmodell teilnehmen wollen, müssen sich für einen Hausarzt als ständigen Partner entscheiden. Der vom Patienten ausgewählte Hausarzt muss auch am Hausarztmodell der jeweiligen Krankenkasse teilnehmen.
Im Krankheitsfall muss der Patient zunächst diesen Hausarzt aufsuchen. Dieser koordiniert insbesondere die weitere Behandlung und behält dadurch den Überblick über die gesamte Behandlung. Die Patienten sind an die Wahl des Hausarztes mindestens ein Jahr gebunden. Ein Wechsel darf nur aus einem wichtigem Grund erfolgen.
Für Patienten, die am Hausarztmodell teilnehmen, kann die Krankenkasse Bonusregelungen vorsehen, z.B. eine Ermäßigung der Praxisgebühr.
4. Verwandte Links
Gesetzesquelle(n)
(§ 73 b SGB V)
Letzte Aktualisierung am 19.12.2011 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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