Heimerziehung
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1. Das Wichtigste in Kürze
Heimerziehung heißt, dass ein Kind im Heim untergebracht ist, in der Regel vorübergehend, unter Umständen auf Dauer. Eine Heimerziehung wird dann gewählt, wenn das familiäre Umfeld eines Kindes nicht zur Lösung seiner Probleme geeignet scheint. Ziel einer Heimerziehung ist die Rückkehr in die sorgeberechtigte Herkunftsfamilie.
2. Definition
Die Heimerziehung ist eine besondere Form der Vollzeitpflege und gehört zu den Erziehungshilfen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Bei Kindern bis zum Alter von 10 Jahren ist die Vollzeitpflege bei einer Pflegefamilie vorrangig gegenüber der Heimunterbringung.
3. Heim oder Pflegefamilie?
Ob die Erziehung bei einer Pflegefamilie oder in einem Heim stattfinden soll, orientiert sich maßgeblich an folgenden Überlegungen:
- Liegen Störungen vor, die im familiären Bereich nicht bewältigt werden können, sondern professionellen Einsatz erforderlich machen?
- Ist eine zeitlich begrenzte Herausnahme aus der Familie zur Bewältigung einer vorübergehenden Konfliktsituation empfehlenswert?
- Ist die Heimerziehung ein geeigneter und notwendiger Schritt zur Ablösung von der Familie?
3.1. Selbst- oder Fremdgefährdung
Liegen akut kritische Situationen mit Selbst- oder Fremdgefährdung vor, ist nicht das Heim zuständig, sondern es ist eine Einweisung in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie oder ein Bezirkskrankenhaus notwendig.
4. Ziele
Ziel der Heimerziehung ist die Rückkehr in die sorgeberechtigte Herkunftsfamilie. Allerdings ist dieses Ziel am Wohl des Kindes oder Jugendlichen zu messen, so dass bei einer Unerreichbarkeit des Ziels "Rückkehr in die Herkunftsfamilie" die Erziehung in einer Pflegefamilie anzustreben ist. Auch das Heim kann im Einzelfall als eine "auf Dauer angelegte Lebensform" denkbar sein.
Inhaltliche Ziele der Heimerziehung sind:
- Verknüpfung von Erziehung, Therapie und Erlernen von Alltagskompetenzen
- Unterstützung bei der schulischen und beruflichen Bildung und Weiterentwicklung
- Aufbauhilfe für ein stabiles soziales Umfeld
- Hinführung zu Selbstakzeptanz, Selbstverantwortung und Verantwortung für die soziale Umwelt sowie zu einer selbstständigen Lebensführung
5. Betreute Wohnformen
Zu den "Heimen" zählen auch "betreute Wohnformen", wie z.B. Jugendwohngemeinschaften und betreute Einzelwohnungen. Die bloße Bereitstellung von Wohnraum ist aber keine "Heimerziehung" im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes, da keine Hilfe zur Erziehung gewährleistet wird.
6. Praxistipp
Als Ergänzung zu Heimerziehung oder betreuten Wohnformen kommt für junge Volljährige unter Umständen auch eine Nachbetreuung in Frage (Hilfe für junge Volljährige).
7. Kosten
Das Jugendamt trägt die Kosten.
Die Eltern, Kinder, Jugendlichen und deren Ehegatten/Lebenspartner werden zu diesen Kosten herangezogen. Der Kostenbeitrag richtet sich nach der Kostenbeitragsverordnung und kann in der Höhe regional unterschiedlich ausfallen.
8. Wer hilft weiter?
Individuelle Auskünfte erteilt das Jugendamt.
9. Verwandte Links
Gesetzesquelle(n)
(§ 34 SGB VIII)
Letzte Aktualisierung am 14.07.2010 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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