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1. Das Wichtigste in Kürze
Hepatitis C ist eine Virusinfektion der Leber, die über das Blut übertragen wird. Eine Ansteckung beim Sex ist sehr selten. Hepatitis C ist in einigen Fällen heilbar, in anderen verläuft sie chronisch und führt zu einer Schwächung der Patienten. Nach längerer Krankheit kann es zu Leberzirrhose oder Leberkrebs kommen.
2. Kurzinfo zur Krankheit
Hepatitis C ist eine Entzündung der Leber, die vom Hepatitis C-Virus (HCV) verursacht wird. HCV ist weltweit verbreitet, ca. 2 bis 3 % der Weltbevölkerung sind chronisch infiziert. Schätzungen für Europa gehen von 3 bis 5 Millionen HCV-positiven Personen aus. In Deutschland leben circa 400.000 bis 500.000 Menschen, die das Virus in sich tragen.
Neben Hepatitis C werden Hepatitis A, B, D, E, F und G ebenfalls durch Viren hervorgerufenen. F und G wurden erst Mitte der Neunziger Jahre entdeckt, noch gibt es nicht genügend Erkenntnisse. Die Formen der Hepatitis unterscheiden sich im Hinblick auf Übertragung, Krankheitsverlauf und Schwere der Erkrankung.
3. Hepatitis C und Ansteckung
3.1. Übertragung
Die Übertragung findet in der Regel über Blut statt, z.B. durch das Benutzen derselben Nadeln bei Drogenabhängigen, unsteriles Werkzeug bei Tätowierungen, Ohrlochstechen oder Piercings. Eine Übertragung beim Geschlechtsverkehr ist sehr selten, allerdings ist eine Übertragung des Virus bei verletzenden Praktiken und während der Menstruation möglich. Die Übertragung von der Mutter auf das Kind während der Schwangerschaft oder Geburt ist selten, aber möglich.
3.2. Verlauf
Der Verlauf der Hepatitis C ist in 20 bis 30 % der Erkrankungen akut mit anschließender Ausheilung, 70 bis 80 % führen zu einer chronischen Verlaufsform. Dabei leidet der Patient oft unter einer Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit, Schwäche, Gelenk- und Nierenentzündungen. 20 bis 30 % der chronisch Erkrankten leiden Jahrzehnte später an einer Leberzirrhose. In einigen Fällen entwickelt sich daraus Leberkrebs.
Es gibt noch keinen Impfstoff für diese Form der Hepatitis.
4. Meldepflicht
Hepatitis C gehört seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 1.1.2001 zu den meldepflichtigen Viruserkrankungen.
Eine erstmalige Infektion muss vom behandelnden Arzt und dem Labor, in dem der positive Virusbefund analysiert wurde, an das örtliche Gesundheitsamt namentlich gemeldet werden. Das bedeutet, dass der Arzt Name, Anschrift und andere Daten weiterzugeben hat (§ 8 IfSG).
5. Verwandte Links
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Grad der Behinderung bei Leberschäden
Letzte Aktualisierung am 05.02.2010 Redakteur/in: Anja Wilckens
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