Hepatitis C > Beruf
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1. Kein Berufsverbot bei Hepatitis C
Bei einer Infektion mit Hepatitis C gibt es kein generelles Berufsverbot, auch nicht für Mitarbeiter im medizinisch-pflegerischen Bereich, bei denen eine Ansteckung über den Blutweg wahrscheinlicher sein könnte.
Zur Vermeidung von Ansteckung des Hepatitis-C-Virus von medizinisch Tätigen auf Patienten wurden verschiedene Empfehlungen von der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung von Viruserkrankungen erarbeitet. Zwei Punkte sind für die Ansteckungsvermeidung unverzichtbar:
- regelmäßige Unterweisung des Personals bezüglich konsequenter Durchführung der erforderlichen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen (Tragen doppelter Handschuhe bei operativen/invasiven Eingriffen, Verwendung von Instrumenten, bei denen das Risiko einer Verletzung minimiert wird, Gebrauch von Schutzkleidung, ggf. Schutzbrille oder Visier bzw. Mund-Nasenschutz oder Visier)
- regelmäßige Überprüfung der Hepatitis-C-Viruslast.
In einem Krankenhaus sollten die Vorsichtsmaßnahmen vor Ort festgelegt und überprüft werden. Die Entscheidung, ob Hepatitis-C-Infizierte Tätigkeiten mit erhöhter Übertragungsgefahr ausüben dürfen, trifft ein Gremium vor Ort (beispielsweise die Abteilung Klinikhygiene). Außerhalb der stationären Versorgung kann die Einsatzmöglichkeit einer HCV-infizierten Person durch eine Kommission bei der Landesärztekammer oder im Rahmen der Ermittlungspflicht durch die Gesundheitsbehörde festgelegt werden.
Detaillierte Informationen zu diesen Empfehlungen findet man auf der Internetseite des
Robert-Koch-Instituts > Infektionskrankheiten von A - Z > Hepatitis C > RKI Ratgeber für Ärzte.
2. Arbeitsunfähigkeit und Berufskrankheit
Nachfolgend Links zu allgemeinen Informationen über Arbeitsunfähigkeit und Berufskrankheit:
- Arbeitsunfähigkeit
- Entgeltfortzahlung
- Krankengeld
- Stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
- Berufskrankheit
3. Besondere Hilfen im Beruf
Wenn die Leberschäden so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei Hepatitis C relevant werden können:
- Kündigungsschutz für schwer behinderte Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für schwer behinderte Arbeitnehmer
- Gleichstellung behindert/schwer behindert, um einen Arbeitplatz zur erlangen oder zu erhalten
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Übergangsgeld während Reha- und beruflichen Förder-Maßnahmen
4. Rente
Falls ein Patient aufgrund der Hepatitis C nicht mehr erwerbstätig sein kann, kommen verschiedene Rentenarten für ihn in Frage.
Abgestufte Erwerbsminderungsrente
Altersrente für Schwerbehinderte ab 63 Jahren
5. Verwandte Links
Hepatitis C > Medizinische Rehabilitation
Hepatitis C > Schwerbehinderung
Grad der Behinderung bei Leberschäden
Letzte Aktualisierung am 12.09.2011 Redakteur/in: Anja Wilckens
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