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Hilfe in anderen Lebenslagen

Inhaltsverzeichnis [Verbergen]

 

1. Umfangzum Inhaltsverzeichnis

Die Hilfen in anderen Lebenslagen zählen zur Sozialhilfe. Dazu zählen im Einzelnen:

 

Bezieher von Hilfen in anderen Lebenslagen dürfen die Einkommengrenze nach §§ 85 ff. SGB XII nicht überschreiten. Näheres unter Einsatz von Einkommen und Vermögen

 

2. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Individuelle Auskünfte erteilt das zuständige Sozialamt.

 

3. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Einmalige Leistungen

 

Gesetzesquelle(n) 

(§§ 70 ff. SGB XII)

 

Letzte Aktualisierung am 17.08.2011   Redakteur/in: Sabine Bayer

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