Hilfe in anderen Lebenslagen
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1. Umfang
Die Hilfen in anderen Lebenslagen zählen zur Sozialhilfe. Dazu zählen im Einzelnen:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Haushalt Weiterführung)
- Altenhilfe
- Blindenhilfe
- Bestattungskosten Sozialhilfe
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen in Form von Beihilfen oder Darlehen
Bezieher von Hilfen in anderen Lebenslagen dürfen die Einkommengrenze nach §§ 85 ff. SGB XII nicht überschreiten. Näheres unter Einsatz von Einkommen und Vermögen.
2. Wer hilft weiter?
Individuelle Auskünfte erteilt das zuständige Sozialamt.
3. Verwandte Links
Gesetzesquelle(n)
(§§ 70 ff. SGB XII)
Letzte Aktualisierung am 17.08.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
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