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Hörhilfen

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Hörhilfen zählen zu den Hilfsmitteln. Verschiedene Kostenträger übernehmen die Kosten, zum Teil wird aber eine Zuzahlung fälllig.

 

2. Voraussetzungenzum Inhaltsverzeichnis

Eine Hörhilfe kann unter folgenden Voraussetzungen verordnet werden:

  • Untersuchung, Anamnese und ton- und sprachaudiometrische Bestätigung durch einen HNO-Arzt.
  • Beidseitige oder einseitige Schwerhörigkeit.
  • Patient muss in der Lage sein, das Hörgerät zu bedienen.
  • Patient muss das Hörgerät tragen wollen.

 

3. Hörgerätezum Inhaltsverzeichnis

Es gibt eine Reihe von Hörhilfen, in der Regel wird die Versorgung mit einkanaligen, linear verstärkenden Hinter-dem-Ohr- oder Im-Ohr-Geräten durchgeführt.

Sonderversorgungen können z.B. Taschengeräte oder Hörbrillen sein.

Hörgeräte-Akustiker informieren zu den einzelnen Hörhilfen.

 

4. Kostenübernahme zum Inhaltsverzeichnis

Krankenkassen

übernehmen die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Festbetrag.

Die Zuzahlung für Versicherte ab 18 Jahren richtet sich nach der Höhe des Festbetrags, beträgt jedoch mindestens 5,- und maximal 10,- €.

Batterien werden nur für Versicherte bis zum 18. Geburtstag erstattet.

 

Rentenversicherungsträger und Integrationsämter

leisten einen Zuschuss zu den Kosten, die über dem Festbetrag der Krankenkasse liegen, wenn die Hörhilfe dem Erhalt der Arbeitskraft und der Teilhabe am Berufsleben dient.

 

Berufsgenossenschaften

übernehmen die Kosten für die Hörhilfe und für die Batterien unabhängig vom Alter, wenn die Schwerhörigkeit infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit entstand.

 

5. Richtliniezum Inhaltsverzeichnis

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zur Verordnung von Hilfsmitteln sogenannte Hilfsmittel-Richtlinien erstellt, in diesen wird speziell auf Hörhilfen eingegangen. Diese Richtlinien können Sie unter externer Linkwww.g-ba.de > Informations-Archiv > Richtlinien downloaden.

 

6. Wer hilft weiterzum Inhaltsverzeichnis

Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Integrationsämter, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger.

 

7. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Hilfsmittel

Sehhilfen

Pflegehilfsmittel

Heilmittel

 

 

Letzte Aktualisierung am 05.03.2012   Redakteur/in: Sandra Kolb

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