Hörhilfen
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1. Das Wichtigste in Kürze
Hörhilfen zählen zu den Hilfsmitteln. Verschiedene Kostenträger übernehmen die Kosten, zum Teil wird aber eine Zuzahlung fälllig.
2. Voraussetzungen
Eine Hörhilfe kann unter folgenden Voraussetzungen verordnet werden:
- Untersuchung, Anamnese und ton- und sprachaudiometrische Bestätigung durch einen HNO-Arzt.
- Beidseitige oder einseitige Schwerhörigkeit.
- Patient muss in der Lage sein, das Hörgerät zu bedienen.
- Patient muss das Hörgerät tragen wollen.
3. Hörgeräte
Es gibt eine Reihe von Hörhilfen, in der Regel wird die Versorgung mit einkanaligen, linear verstärkenden Hinter-dem-Ohr- oder Im-Ohr-Geräten durchgeführt.
Sonderversorgungen können z.B. Taschengeräte oder Hörbrillen sein.
Hörgeräte-Akustiker informieren zu den einzelnen Hörhilfen.
4. Kostenübernahme
Krankenkassen
übernehmen die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Festbetrag.
Die Zuzahlung für Versicherte ab 18 Jahren richtet sich nach der Höhe des Festbetrags, beträgt jedoch mindestens 5,- und maximal 10,- €.
Batterien werden nur für Versicherte bis zum 18. Geburtstag erstattet.
Rentenversicherungsträger und Integrationsämter
leisten einen Zuschuss zu den Kosten, die über dem Festbetrag der Krankenkasse liegen, wenn die Hörhilfe dem Erhalt der Arbeitskraft und der Teilhabe am Berufsleben dient.
Berufsgenossenschaften
übernehmen die Kosten für die Hörhilfe und für die Batterien unabhängig vom Alter, wenn die Schwerhörigkeit infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit entstand.
5. Richtlinie
Der Gemeinsame
Bundesausschuss hat zur Verordnung von Hilfsmitteln sogenannte
Hilfsmittel-Richtlinien erstellt, in diesen wird speziell auf Hörhilfen
eingegangen. Diese Richtlinien können Sie unter
www.g-ba.de > Informations-Archiv
> Richtlinien downloaden.
6. Wer hilft weiter
Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Integrationsämter, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger.
7. Verwandte Links
Letzte Aktualisierung am 05.03.2012 Redakteur/in: Sandra Kolb
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