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Integrationsamt

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Integrationsämter kümmern sich um schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben. Sie sind zuständig für die Interessen von Arbeitnehmern und -gebern.

 

2. Aufgabenzum Inhaltsverzeichnis

Integrationsämter (früher: Hauptfürsorgestellen) haben folgende Aufgaben:

  • Förderung und Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in das Arbeitsleben.
  • Hilfen zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
  • Durchführung des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte.
  • Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe. Wenn Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. (§§ 71, 77 SGB IX)

 

3. Leistungenzum Inhaltsverzeichnis

Die Leistungen des Integrationsamts - persönlicher oder materieller Art - stellen eine individuelle, auf die besondere Anforderung des Arbeitsplatzes abgestellte Ergänzung zu den Leistungen des Rehabilitationsträgers dar. Das Integrationsamt selbst ist kein Rehabilitationsträger.

Ist die Erbringung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben unverzüglich notwendig, dann kann das Integrationsamt diese Leistung vorläufig erbringen.

 

4. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Die Adresse des zuständigen Integrationsamts ist zu erfragen bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, bei der BIH, Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, Hermann-Pünder-Str. 1, 50679 Köln (Deutz), Telefon 0221 809-7351 und -7352 oder im Internet zu recherchieren externer Linkwww.integrationsaemter.de > Kontakt.

 

5. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Behinderung

Integrationsfachdienst

Teilhabe am Arbeitsleben

Versorgungsamt

 

 

Letzte Aktualisierung am 04.05.2011   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

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