Integrationsamt
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1. Das Wichtigste in Kürze
Integrationsämter kümmern sich um schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben. Sie sind zuständig für die Interessen von Arbeitnehmern und -gebern.
2. Aufgaben
Integrationsämter (früher: Hauptfürsorgestellen) haben folgende Aufgaben:
- Förderung und Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in das Arbeitsleben.
- Hilfen zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
- Durchführung des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte.
- Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe. Wenn Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. (§§ 71, 77 SGB IX)
3. Leistungen
Die Leistungen des Integrationsamts - persönlicher oder materieller Art - stellen eine individuelle, auf die besondere Anforderung des Arbeitsplatzes abgestellte Ergänzung zu den Leistungen des Rehabilitationsträgers dar. Das Integrationsamt selbst ist kein Rehabilitationsträger.
Ist die Erbringung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben unverzüglich notwendig, dann kann das Integrationsamt diese Leistung vorläufig erbringen.
4. Wer hilft weiter?
Die Adresse des zuständigen Integrationsamts ist zu erfragen bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, bei der BIH, Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, Hermann-Pünder-Str. 1, 50679 Köln (Deutz), Telefon 0221 809-7351 und -7352 oder im Internet zu recherchieren
www.integrationsaemter.de > Kontakt.
5. Verwandte Links
Letzte Aktualisierung am 04.05.2011 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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