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Integrationsfachdienst

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Integrationsfachsdienste (IFD) beraten und begleiten schwerbehinderte Menschen, die einen hohen Bedarf an Betreuung im Arbeitsleben haben, und/oder vermitteln sie in Arbeit. Auch schwerbehinderte Schulabgänger und Menschen, die in Werkstätten für Behinderte arbeiten, werden bei Bedarf von Integrationsfachdiensten unterstützt, um ihnen einen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. IFDs arbeiten im Auftrag von Integrationsämtern, Agenturen für Arbeit und anderen Rehabilitationsträgern.

 

2. Aufgabenzum Inhaltsverzeichnis

Integrationsfachdienste haben folgende Aufgaben:

  • Ansprechpartner sowohl für schwerbehinderte Arbeitnehmer, als auch für Arbeitgeber, die Fragen im Zusammenhang mit schwerbehinderten Arbeitnehmern haben.
  • Die beruflichen Fähigkeiten des Schwerbehinderten herausfinden und diesen im Arbeitsleben integrieren.
  • Geeignete Arbeitsplätze für Schwerbehinderte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anwerben und vermitteln.
  • Vorbereitung von Schwerbehinderten auf die vorgesehenen Arbeitsplätze.
  • Betreuung von Schwerbehinderten während der Einarbeitungszeit und falls notwendig auch darüber hinaus.
  • Information der Vorgesetzten und Kollegen im Arbeitsplatzumfeld.

 

3. Praxistippzum Inhaltsverzeichnis

Integrationsfachdienste sind im gesamten Bundesgebiet eingerichtet: Ziel ist, in jedem Bezirk einer Agentur für Arbeit einen solchen anzubieten. Eine Auflistung aller Integrationsfachdienste für die einzelnen Bundesländer finden Sie unter externer Linkwww.integrationsaemter.de > Kontakt > Integrationsfachdienst.

 

4. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Integrationsamt

Agentur für Arbeit

Integrierte Versorgung

 

 

Letzte Aktualisierung am 12.04.2011   Redakteur/in: Sabine Bayer

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