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Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (abgekürzt ISE-Betreuung) ist eine Erziehungsmaßnahme für Jugendliche, die in ihrer Entwicklung schwer beeinträchtigt sind. Sie findet außerhalb der Familie des Jugendlichen statt und soll ihm helfen, sein Leben zu bewältigen.

 

2. Grundsätzlicheszum Inhaltsverzeichnis

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (abgekürzt ISE-Betreuung) ist eine Form der Erziehungshilfe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die sich in der Regel an Jugendliche (14 bis noch nicht 18 Jahre) richtet, die in ihrer Entwicklung schwer beeinträchtigt und bei denen alle anderen Hilfen unzureichend sind. Hierzu zählen z.B. Jugendliche aus dem Prostituierten-, Drogen-, Nichtsesshaften- und gewaltbereiten Rechtsradikalismusmilieu.

 

Der Jugendliche wird für eine ISE-Betreuung in der Regel aus der Familie herausgenommen und lebt für eine längere Zeit alleine oder in einer Jugend-Wohngemeinschaft. Er wird von einer Fachkraft (z.B. Sozialpädagoge oder Pädagoge) über einen längeren Zeitraum begleitet.

 

3. Aufgabenzum Inhaltsverzeichnis

Zu den wesentlichen Aufgaben der ISE-Betreuung gehören:

  • Hilfestellung bei der allgemeinen Bewältigung des Lebensalltags
  • Rat und Hilfe bei Fragen zu Alkohol- und Drogenkonsum, Sexualität und Partnerschaft
  • Unterstützung bei der Begründung eines Ausbildungsverhältnisses

 

4. Zielezum Inhaltsverzeichnis

Alle Maßnahmen sollen das Ziel verfolgen, den Jugendlichen vor kriminellen Handlungen zu bewahren und einem weiteren sozialen Abstieg entgegenzuwirken. Die Ziele der ISE-Betreuung sind

  • die soziale Integration und
  • die eigenverantwortliche Lebensführung

des Jugendlichen.

 

5. Kostenzum Inhaltsverzeichnis

Das Jugendamt trägt die Kosten, sofern die Betreuung außerhalb der eigenen Familie erfolgt.

Die Eltern, Kinder, Jugendlichen und deren Ehegatten/Lebenspartner werden zu diesen Kosten herangezogen. Der Kostenbeitrag richtet sich nach der Kostenbeitragsverordnung und kann in der Höhe regional unterschiedlich ausfallen. Weitere Informationen beim Jugendamt.

 

6. Weitere Leistungen des Jugendamts bei ISE-Betreuungzum Inhaltsverzeichnis

 

6.1. Unterhaltsleistungen

Das Jugendamt ist für die Leistungen zuständig, wenn dem Kind oder Jugendlichen Hilfe außerhalb des Elternhauses gewährt wird (§ 39 SGB VIII). Wenn die ISE-Betreuung ausnahmsweise im Elternhaus erfolgt, übernimmt das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt die Unterhaltsleistungen.

 

6.1.1. Definition Unterhaltsleistungen

Zu den Unterhaltsleistungen gehört der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf, so u.a. die Kleidung sowie unter Umständen auch einmalige Zuschüsse und Beihilfen z.B. für Urlaubs- und Ferienreisen des Jugendlichen.

 

6.2. Taschengeld

Taschengeld (Barbetrag) steht dem Jugendlichen bei vollstationären Hilfen persönlich zur Verfügung (§ 39 SGB VIII).

Die Höhe des Taschengelds wird von den Landesbehörden festgesetzt.

 

6.3. Krankenhilfe

Krankenhilfe (§ 40 SGB VIII) wird geleistet, soweit für den Jugendlichen kein Krankenversicherungsschutz besteht (in der Regel über die Familienversicherung abgedeckt). Der Leistungsumfang entspricht der Gesundheitshilfe des Sozialamts.

 

7. Praxistippzum Inhaltsverzeichnis

Als Fortsetzung der ISE-Betreuung kommt für junge Volljährige gegebenenfalls auch eine Nachbetreuung in Frage (Hilfe für junge Volljährige).

 

8. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Individuelle Auskünfte erteilen das Jugendamt bzw. das Sozialamt.

 

9. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Erziehungshilfe

Kinder- und Jugendhilfegesetz

 

Gesetzesquelle(n) 

(§ 35 SGB VIII)

 

Letzte Aktualisierung am 04.05.2011   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

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