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KHK > Beruf

 

1. Einfluss auf die Berufstätigkeitzum Inhaltsverzeichnis

Koronare Herzkrankheit (KHK) kann die Berufstätigkeit beeinflussen oder unmöglich machen. Das Arbeitspensum ist dem Krankheitszustand anzupassen. Ausreichende Erholungsphasen während der Berufsausübung sind ein Muss. Insbesondere Stress ist ein hoher Risikofaktor.

Ob der ausgeübte Beruf bei einer KHK weiterhin geeignet ist, sollte mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. So weit durch den Beruf keine negative Auswirkungen auf die Erkrankung zu spüren ist, kann er auch weiterhin ausgeübt werden.

Mehr zum Stressabbau unter KHK > Verhaltensempfehlungen.

 

2. Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Wiedereingliederungzum Inhaltsverzeichnis

Nachfolgend Links zu allgemeinen Informationen über Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld:

 

3. Besondere Hilfen im Berufzum Inhaltsverzeichnis

Wenn die Folgen einer KHK so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei KHK relevant werden können:

 

4. Rentenzum Inhaltsverzeichnis

Falls ein Patient aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr erwerbstätig sein kann, kommen 2 Rentenarten für ihn in Frage.

 

5. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Koronare Herzkrankheit

KHK > Allgemeines

KHK > Autofahren

KHK > Medizinische Rehabilitation

KHK > Schwerbehinderung

KHK > Verhaltensempfehlungen

 

 

Letzte Aktualisierung am 19.05.2009   Redakteur/in: Manfred Hägele

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