KHK > Pflege
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Mit einer schweren Form der Koronaren Herzkrankheit (KHK) und/oder eventuellen Folgeerkrankungen kann es zu einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit kommen. Nachfolgend Links auf die grundsätzlichen Bestimmungen und die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung.
1. Allgemeines zur Pflegeversicherung
Grundsätzliches zur Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung: Pflege Pflegeversicherung
Vorversicherungszeit als Voraussetzung für Pflegeleistungen
Falls keine Pflegeversicherung vorliegt: Pflege Sozialhilfe
2. Pflegeantrag und Einstufung
Medizinischer Dienst (MDK) zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
Definition und Prüfung der Pflegebedürftigkeit
Antrag auf Höherstufung bei bereits vorhandener Pflegestufe
3. Pflege zu Hause
Pflegegeld für die Pflege Angehöriger
Pflegesachleistung: Pflege durch Pflegefachkräfte zu Hause
Kombinationsleistung (Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause)
Ersatzpflege (z.B. im Urlaub)
Häusliche Krankenpflege durch die Krankenkasse oder Unfallversicherung
Hilfsmittel, z.B. Rollstühle
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, z.B. Hausnotruf
Soziale Sicherung für Pflegepersonen
Pflegekurse für Angehörige
Wohnumfeldverbesserung (Wohnungsumbau)
4. Spezielle Hilfsmittel bei KHK
Das wichtigste Hilfsmittel bei der KHK ist ein Blutdruck-Herzfrequenzmessgerät, um damit diese Werte regelmäßig kontrollieren zu können. Diese Geräte gehören bei den Hilfsmitteln zur Produktgruppe 21, Messgeräte für Körperzustände/funktionen.
Die Zuzahlung zu derartigen Hilfsmitteln beträgt 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5,- €, maximal 10,- €.
5. Ambulante Pflege durch Fachkräfte
Leistungskomplexe für Angebote und Abrechnung der Pflegedienste
Pflegesachleistung: Pflege durch Pflegefachkräfte zu Hause
Kombinationsleistung (Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause)
6. Teilstationäre und stationäre Pflege
Vorübegehende stationäre Pflege: Kurzzeitpflege
7. Verwandte Links
KHK > Medizinische Rehabilitation
Letzte Aktualisierung am 07.08.2008 Redakteur/in: Manfred Hägele
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