KHK > Urlaub
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1. Das Wichtigste in Kürze
Patienten mit koronaren Herzkrankheiten (KHK) sollten extreme Urlaubsziele in großen Höhenlagen oder mit starken Temperaturdifferenzen meiden. Außerdem sollten sie sich vorab über die medizinische Versorgung vor Ort informieren und ausreichend Medikamente auf die Reise mitnehmen.
2. Urlaubsplanung
Auch Patienten mit koronarer Herzkrankheit (KHK) können Urlaubsreisen untenehmen. Damit diese aber auch wirklich der Erholung dienen, sollten sie Folgendes beachten:
- Große Höhenlagen (Gebirge) meiden.
- Starke Temperaturdifferenzen (Tropen) meiden.
- Lange Autofahrten sind möglich, wenn viele Pausen eingehalten werden. Medikamente wie Nitrate oder Beta-Blocker beeinträchtigen das Autofahren nicht. Bahnfahrten sind aber meist weniger anstrengend.
- Nach einem Infarkt sollte man wenigstens 6 Monate nicht fliegen. Bei dauernden Angina Pectoris Anfällen, ausgeprägten Herzrhythmusstörungen oder Herzschwäche (Insuffizienz) sollte man auch weiterhin darauf verzichten.
- Patienten mit Herzschrittmacher müssen am Flughafen bei den Kontrollen darauf achten.
- Die verordneten Medikamente sollen in ausreichender Menge auf die Reise mitgenommen werden, vor allem auch Notfallmedikamente (Nitrospray).
- Für einen eventuellen Notfall die letzten Befunde und den Ausweis mit den Laborwerten der Blutgerinnung bei gerinnungshemmender Therapie mitnehmen.
- Sich vorher über die medizinische Betreuung (z.B. Klinik) am Urlaubsort informieren und sich die jeweilige Nummer des ansässigen Rettungsdienstes notieren.
3. Praxistipp
Über die Deutsche Herzstiftung (
www.herzstiftung.de) kann ein ausführlicher Urlaubsratgeber bestellt werden. Die Stiftung verfügt außerdem über Adressen von Freizeiteinrichtungen und Urlaubspauschalangeboten, die für Herzkranke geeignet sind.
4. Behindertenreisen
Veranstalter und Anbieter von Behindertenreisen finden Sie:
- über Ihr örtliches Reisebüro
- bei Adressen von Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen mit dem Suchwort "Behindertenreisen"
5. Verwandte Links
Ermäßigungen bei Öffentlichen Verkehrsmitteln
Hilfe für Schwerbehinderte im Flugverkehr
Krankenversicherungsschutz im Ausland: Auslandsschutz
Letzte Aktualisierung am 04.12.2009 Redakteur/in: Manfred Hägele
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