Kfz-Steuer und -Versicherung bei schwerbehindertem Kind
Frage
In einer Familie mit drei Kindern leidet das jüngste an einer schweren Muskelerkrankung. Das Mädchen benötigt einen Spezialrollstuhl und muss mehrmals wöchentlich zu Therapien gefahren werden. Die Familie hat sich deshalb ein zweites größeres Auto gekauft.
Kann für das zweite Auto eine Steuerermäßigung oder -befreiung beantragt werden? Und wie ist es mit der Autoversicherung?
Antwort
Für schwerbehinderte Menschen gibt es die Möglichkeit, für ihr Auto eine Ermäßigung oder sogar eine Befreiung von der Kfz-Steuer zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Fahrzeug auf den Schwerbehinderten zugelassen ist.
In diesem Fall müssten die Eltern also den Zweitwagen auf die behinderte Tochter anmelden. Es hängt dann davon ab, welches Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis des Mädchens aufgeführt ist. Bei dieser Erkrankung ist sowohl ein "H" für "hilflos" wie ein "aG" für "außergewöhnlich gehbehindert" zu vermuten. Somit könnte für das Auto eine komplette Steuerbefreiung beantragt werden.
Zu beachten ist bei diesen steuerlichen Vergünstigungen jedoch, dass das Fahrzeug nur benutzt werden darf, um die behinderte Tochter selbst irgendwohin zu fahren oder Besorgungen für sie zu erledigen. Hierzu zählen auch Familieneinkäufe. Das Auto darf aber z.B. nicht vom Vater für die tägliche Fahrt zur Arbeit eingesetzt werden.
Verschiedene Autoversicherungen gewähren schwerbehinderten Personen Vergünstigungen bei der Kasko- und Haftpflichtversicherung. Hier gibt es jedoch keine einheitliche Regelung, weshalb es sich durchaus lohnen kann, bei verschiedenen Versicherungen Angebote einzuholen.
Letzte Aktualisierung am 24.04.2010 Redakteur/in: Sandra Kolb
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