Kinder- und Jugendhilfe

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Erziehungsberechtigte. Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden durch die Jugendämter umgesetzt. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Nr. 8 (SGB VIII).

2. Ziele

Die gesetzliche Kinder- und Jugendhilfe tritt ein, um

  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern.
  • Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
  • jungen Menschen zu ermöglichen oder zu erleichtern, dass sie ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend selbstbestimmt mit ihrer Umwelt und ihren Mitmenschen zusammenwirken und damit gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte zu beraten und zu unterstützen.
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen.
  • positive Lebensbedingungen für Familien in einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt zu schaffen und zu erhalten.

3. Aufgaben und Leistungen

Um junge Menschen und ihre Familien zu unterstützen, umfasst die Kinder- und Jugendhilfe unterschiedliche Aufgaben. Dazu gehören unter anderem:

  • Jugendarbeit, z.B. Freizeitgestaltung
  • Jugendsozialarbeit, z.B. Streetwork
  • Schulsozialarbeit
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. z.B. Beratung, Aufklärung, Vorträge
  • Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
  • ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung
  • Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Hilfe für junge Volljährige
  • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, z.B. bei Gewalt in der Familie
  • Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten, z.B. bei Sorgerechtsstreitigkeiten
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellungen und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

 

Wesentliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe finden Sie unter folgenden Stichworten:

Adoption

Ambulante Familienpflege

Beratung Jugendamt

Betreuungshelfer

Erziehungsbeistand

Erziehungsberatung

Erziehungshilfe

Heimerziehung

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Hilfe für junge Volljährige

Kindertagesstätten

Mutter-Kind-Einrichtung

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Sorgerecht

Soziale Gruppenarbeit

Sozialpädagogische Familienhilfe

Tagesgruppe

Tagespflege von Kindern

Umgangsrecht

Unterhaltsleistungen

Unterhaltsvorschuss

Vollzeitpflege

4. Praxistipps

5. Wer hilft weiter?

Zuständig sind die Jugendämter und Landesjugendämter sowie freie Träger.

6. Verwandte Links

Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche

Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Eltern in der Krise

Steuervorteile für Eltern

Betreuung kranker Kinder

Familienberatung > Adressen - Hilfen - Infos

 

Rechtsgrundlagen: SGB VIII

Letzte Bearbeitung: 05.02.2024

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