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Kinder- und Jugendhilfegesetz

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Die gesetzliche Kinder- und Jugendhilfe tritt ein, um

  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern.
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte zu beraten und zu unterstützen.
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen.

 

Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Nr. 8 (SGB VIII).

 

2. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Zuständig sind die Jugendämter und Landesjugendämter sowie freie Träger.

 

3. Überblick über die Leistungenzum Inhaltsverzeichnis

Die vorwiegenden Leistungen und Maßnahmen der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfe finden Sie unter folgenden Stichworten:

Beratung Jugendamt

Betreuung und Versorgung eines Kindes in Notsituationen

Betreuungshelfer

Erziehungsbeistand

Erziehungsberatung

Erziehungshilfe

Heimerziehung

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Hilfe für junge Volljährige

Kindertagesstätten

Mutter-Kind-Einrichtung

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Soziale Gruppenarbeit

Sozialpädagogische Familienhilfe

Tagesgruppe

Tagespflege von Kindern

Unterhaltsleistungen

Unterhaltsvorschuss

Vollzeitpflege

 

 

Letzte Aktualisierung am 14.07.2010   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

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