Kinder- und Jugendhilfegesetz
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1. Das Wichtigste in Kürze
Die gesetzliche Kinder- und Jugendhilfe tritt ein, um
- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern.
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte zu beraten und zu unterstützen.
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen.
Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Nr. 8 (SGB VIII).
2. Wer hilft weiter?
Zuständig sind die Jugendämter und Landesjugendämter sowie freie Träger.
3. Überblick über die Leistungen
Die vorwiegenden Leistungen und Maßnahmen der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfe finden Sie unter folgenden Stichworten:
Betreuung und Versorgung eines Kindes in Notsituationen
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Sozialpädagogische Familienhilfe
Letzte Aktualisierung am 06.07.2011 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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