Die Kompaktkur gehört zu den Vorsorgeleistungen der Krankenversicherung. Sie ist eine spezielle Form der ambulanten Kur. Das Besondere an einer Kompaktkur ist, dass mehrere therapeutische Bereiche eng miteinander verzahnt sind und unter ärztlicher Verantwortung koordiniert werden. Der Patient wird dadurch ganzheitlich behandelt. Eine Kompaktkur dauert in der Regel 3 Wochen und wird nur alle 3 Jahre genehmigt. Je nach Krankenkasse werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung mit bis zu 25 € pro Tag oder mit einer einmaligen Pauschale von 100 € bezuschusst.
Eine Kompaktkur zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
Indikationen, bei der Kompaktkuren durchgeführt werden, sind z.B.:
Dauer
Eine Kompaktkur dauert längstens 3 Wochen.
Ausnahme: Eine Verlängerung ist aus medizinischen und therapeutischen Gründen erforderlich.
Wartezeit
Zwischen 2 Kompaktkuren muss eine Wartezeit von 3 Jahren liegen.
Ausnahme: Eine vorzeitige Leistung ist medizinisch notwendig.
Kostenträger von Kompaktkuren sind in der Regel die Krankenkassen, sie zahlen aber nur einen Zuschuss.
Kosten und Zuschuss
Zuzahlung
Volljährige Versicherte müssen Zuzahlungen von 10% der Kosten für Heilmittel sowie 10 € je Verordnung zuzahlen.
Der Arzt stellt einen Kurantrag und begründet dies aus medizinischer Sicht. Dieser Antrag wird bei der Krankenkasse eingereicht und muss vor Beginn der Maßnahme bewilligt werden. Der Medizinische Dienst (MD) prüft die Notwendigkeit der Kompaktkur.
Informationen über Kompaktkuren unter www.baederkalender.de > Gesundheit & Kur > Kompaktkur.
Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren
Gesetzesquelle: § 23 Abs. 2 SGB V