Springe direkt zu: Inhalt, Suche.

betaCare
Krankheiten, Soziales & RechtAdressenReha-Kliniken

EmpfehlenDruckenPDF

Kraftfahrzeugsteuer

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Schwerbehinderte können als "Erleichterung im Personenverkehr" auf Antrag Steuervergünstigungen für ihr Kraftfahrzeug bekommen. Möglich sind eine Halbierung der Steuer oder eine komplette Befreiung.

 

2. Voraussetzungzum Inhaltsverzeichnis

Das oder die Kraftfahrzeuge müssen auf den Behinderten zugelassen sein, d.h.: Er ist der Halter.

Nicht erforderlich ist, dass der behinderte Fahrzeughalter einen Führerschein besitzt. Daher ist die Steuerbegünstigung z.B. auch bei Kindern, auf die ein Kraftfahrzeug zugelassen ist, möglich. Allerdings darf das Fahrzeug nur für den Transport oder die Haushaltsführung des Behinderten bzw. des behinderten Kindes benutzt werden.

 

3. Antragzum Inhaltsverzeichnis

Die Steuervergünstigung muss bei der Kfz-Zulassungsstelle oder beim Finanzamt mit dem Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Sie wird im Kfz-Schein eingetragen.

 

Wenn das Fahrzeug auf das Kind zugelassen wird, sind neben den üblichen Kfz-Papieren und Bescheinigungen folgende Unterlagen bei der An/Ummeldung notwendig: Schwerbehindertenausweis, Ausweise der Eltern, Unterschrift der Eltern für die Zulassung auf das Kind, Versicherungsdoppelkarte auf einen Elternteil (Schadensfreiheitsrabatt der Eltern bleibt erhalten). Nach der An/Ummeldung ist das dem Schwerbehindertenausweis beiliegende ausgefüllte Antragsformular an das Versorgungsamt zu senden.

 

4. Formenzum Inhaltsverzeichnis

Es gibt zwei Formen der Steuervergünstigung:

 

5. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Finanzamt

 

6. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Kraftfahrzeughilfe

Führerschein

Behinderung

Nachteilsausgleiche für Behinderte

Behinderung > Steuervorteile

 

Gesetzesquelle(n) 

(§ 3 a Abs. 1 KraftStG)

 

Letzte Aktualisierung am 24.04.2010   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

Bewerten Sie die obigen Informationen (Schulnoten-System) 

1 6