Kurzzeitpflege
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1. Das Wichtigste in Kürze
Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Pflege eines pflegebedürftigen Patienten in einem Heim, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Die Kosten der Kurzzeitpflege werden von der Pflegekasse bis zu maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr bis zu einer Höhe von 1.510,- € übernommen. Der Patient muss die Kosten für Unterkunft und Essen selbst zahlen.
2. Anspruch
Anspruch auf die Unterbringung eines Pflegebedürftigen in einer Kurzzeitpflege besteht, wenn für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisensituationen eine vorübergehende häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Prinzipiell müssen die Vorversicherungszeit erfüllt, die Pflegebedürftigkeit festgestellt und die Pflegeleistung bei der Pflegekasse beantragt werden.
3. Verhältnis zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung
Die Kurzzeitpflege ist eine Pflege in einer vollstationären Einrichtung, so dass während des dortigen Aufenthaltes weitere Leistungen der häuslichen Pflege nicht gewährt werden.
4. Umfang
Die Pflegekasse übernimmt
- die pflegebedingten Aufwendungen
- die Aufwendungen der sozialen Betreuung
- die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
5. Dauer
Bis zu maximal 4 Wochen im Kalenderjahr.
6. Höhe
Bis zu einem Gesamtbetrag von 1.510,- € im Jahr ohne Differenzierung nach der Pflegestufe, einheitlich für alle Pflegebedürftigen.
7. Eigenanteil
Es ist vom Versicherten ein täglicher Eigenanteil zu leisten. Dieser setzt sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte "Hotelkosten") und sogenannten Investitionskosten zusammen.
8. Praxistipp
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann neben der Kurzzeitpflege im selben Jahr auch die Ersatzpflege beansprucht werden, um pflegenden Angehörigen die Möglichkeit der Erholung oder eines Urlaubs zu geben.
9. Wer hilft weiter?
10. Verwandte Links
Gesetzesquelle(n)
(§ 42 SGB XI)
Letzte Aktualisierung am 14.09.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
Bewerten Sie die obigen Informationen (Schulnoten-System)












