Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1. Das Wichtigste in Kürze
Eine medizinische Reha für Mütter und Väter kann mit oder ohne Kind durchgeführt werden. Sie richtet sich an gesundheitlich belastete Mütter/Väter und findet in der Regel in speziellen Einrichtungen statt. Sie dauert 3 Wochen und kann alle 4 Jahre beantragt werden.
2. Umfang
Die Reha für Mütter bzw. Väter umfasst Genesungs- oder Rehamaßnahmen in stationären Einrichtungen, die mit spezifischen therapeutischen Angeboten auf die Störungs- und Krankheitsbilder eingehen. Bei verschiedenen Belastungen und Krankheiten der Mutter/des Vaters oder des Kindes können sie einzeln oder gemeinsam eine Rehabilitation erhalten, wenn:
- Mutter/Vater und Kind rehabedürftig sind.
- die Mutter/der Vater rehabedürftig ist und eine Trennung vom Kind unzumutbar wäre.
- das Kind wegen des Reha-Aufenthalts der Mutter/des Vaters nicht betreut werden kann.
3. Voraussetzung
Damit die Krankenkasse die Kosten einer Reha für Mütter und Väter (samt Kind) überhaupt übernimmt, muss eine Krankenbehandlung vorliegen.
4. Kostenübernahme/Zuzahlung
Die Reha wird von der Krankenkasse voll übernommen.
Krankenversicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres müssen eine Zuzahlung von täglich 10,- € täglich leisten. Versicherte können sich bei Erreichen der Belastungsgrenze (1 bzw. 2 % vom Bruttoeinkommen) von der Zuzahlung durch die Krankenkasse befreien lassen. Näheres unter Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung. Vor allem bei Geringverdienenden lohnt es sich, rechtzeitig bei der Krankenkasse einen Antrag zu stellen, da dann möglicherweise nicht die komplette Zuzahlung zu einer Rehamaßnahme geleistet werden muss.
In Einzelfällen tritt die Krankenhilfe des Sozialhilfeträgers für die Kosten der Reha ein.
5. Antrag
Der Rehaantrag ist erhältlich bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern, den Kur- und Rehavermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände, den Kurhäusern und beim Müttergenesungswerk: Bergstr. 63, 10115 Berlin, Telefon Kurinformation: 030 330029-29,
www.muettergenesungswerk.de. Die Mutter/der Vater füllt den Antrag so weit wie möglich aus. Hier helfen bei Bedarf die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks. Der (Kinder-)Arzt ergänzt die medizinischen Angaben und stellt den Antrag bei der Krankenkasse.
6. Wahl der Reha-Einrichtung
Die Reha für Mütter und Väter darf nur in Einrichtungen des Müttergenesungswerks, in gleichartigen Einrichtungen oder in für Vater-Kind-Maßnahmen geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden. Diese müssen einen Versorgungsvertrag mit dem Sozialversicherungsträger haben.
Der Arzt schlägt eine derartige Reha-Einrichtung vor. Soll die Reha in einer bestimmten Einrichtung stattfinden, muss der Arzt das ausdrücklich vermerken und möglichst auch begründen. Auch die Eltern können die Auswahl der Reha-Einrichtung beeinflussen, z.B. aus Erfahrungs- oder religiösen Gründen.
6.1. Besonderheiten bei Vater-Kind-Kur
Väter werden mitunter in Kliniken des Müttergenesungswerks oder in gleichartigen Einrichtungen aufgenommen. Es gibt auch Kliniken, die ausschließlich oder aber zu bestimmten Zeiten Väter-Kuren anbieten. Zwischenzeitlich weiß man, dass es maßgeblich entscheidend für den Kurerfolg ist, dass Väter das richtige therapeutische Setting (z.B. männliche Therapeuten) während des Aufenthalts bekommen.
7. Dauer und Wartezeit
Eine Reha für Mütter/Väter mit oder ohne Kind dauert längstens 3 Wochen. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich und muss vom Arzt in der Kurklinik beim jeweiligen Träger beantragt und begründet werden.
Zwischen 2 bezuschussten Rehabilitationen muss in der Regel ein Zeitraum von 4 Jahren liegen.
Ausnahmen gibt es nur bei medizinisch dringender Erforderlichkeit.
8. Praxistipps
- Die Kurkliniken haben unterschiedliche Bestimmungen über das Alter der Kinder, die sie aufnehmen. Das muss auf jeden Fall vorher erfragt werden.
- Schwangere werden in der Regel nicht aufgenommen, da Röteln und andere infektiöse Krankheiten die Gesundheit des ungeborenen Kindes beeinträchtigen können.
- Falls ein behindertes oder ein Kind unter 12 Jahren während der Reha zu Hause bleibt, werden die Kosten für eine Haushaltshilfe unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.
- Medizinische Rehamaßnahmen für Mütter und Väter gibt es auch in Form von Vorsorgeleistungen (§ 24 SGB V). Näheres Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren unter "Vorsorgekur für Mütter und Väter".
- Liegt eine Erkrankung eines Kindes vor, kann unter Umständen auch eine Kinderheilbehandlung beantragt werden, und Mutter oder Vater fahren als Begleitperson mit.
9. Wer hilft weiter?
Adressen der Träger vor Ort und der Einrichtungen vermitteln das Müttergenesungswerk und die Vermittlungs- und Beratungsstellen der Arbeiterwohlfahrt, des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, des Deutschen Roten Kreuzes, der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. und der Caritas. Unter
www.muettergenesungswerk.de finden sich Adressen von Beratungsstellen vor Ort. Diese Einrichtungen beraten, helfen bei der Suche nach der geeigneten Einrichtung und beim Ausfüllen der Formulare.
10. Verwandte Links
Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren
Familienorientierte Rehabilitation
Gesetzesquelle(n)
(§ 41 SGB V)
Letzte Aktualisierung am 03.03.2010 Redakteur/in: Sandra Kolb
Bewerten Sie die obigen Informationen (Schulnoten-System)













